allgemeine_informationen_zur_pensionsantragstellung
Inhaltsverzeichnis
Pensionsantragstellung
- Persönlich in LST – empfohlen!
- Persönlich am Beratungstag; www.svs.at/beratungstage
- Telefonisch: fristenwahrend!
- Pensionsstichtag ist frühestens der auf die Antragstellung folgende Monatserste, es muss binnen 4 Wochen der schriftliche Antrag gestellt werden!
- Auch bei jeden anderen Sozialversicherungsträger oder bei staatl. Behörden (Finanzamt) möglich. ACHTUNG GEMEINDE: hier gibt es spezielle Fristen für rechtswirksame Antragstellung!
- Während des Verfahrens: vorläufige KV-Anspruchsberechtigung für den Pensionswerber und die mitversicherten Angehörigen (sofern Pflichtvers. in KV aufgrund des Pensionsbezuges bestehen wird oder wahrscheinl. ist)
Zuständigkeiten des PV-Trägers
Zuständig der Träger in welcher Pensionsversicherung in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungsmonate erworben wurden
Bei MFV gilt folgende Rangordnung
- ASVG
- GSVG / FSVG
- BSVG
Pensionistenausweis
- Wird bei Pensionsantritt automatisch versendet
- Auf Anfrage: kann dieser jederzeit bestellt werden (bis zum 8. eines Mon., dann kommt Ausweis zum nächsten Monatsersten; sonst Wartezeit von ca. 6 Wochen)
- Achtung: Frauen unter 55 und Männer unter 60 müssen den Pensionistenausweis selbst anfordern – keine autom. Zusendung!
Pensionsbestätigung
Bestätigung über den aktuellen Pensionsbezug; wird zu Jahresbeginn (nur im GSVG) automatisch versendet, kann jederzeit angefordert werden!
Lohnzettel
- Wird bis Ende Februar automatisch an das Finanzamt gesendet
- Pflegegeld ist separat angeführt = nicht steuerpflichtig
- SVS ist für die Besteuerung zuständig: kann Lohnzettel jederzeit versendet werden
allgemeine_informationen_zur_pensionsantragstellung.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/22 08:39 von trobiwiki