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allgemeine_informationen_zur_pensionsantragstellung

Pensionsantragstellung

  • Persönlich in LST – empfohlen!
  • Persönlich am Beratungstag; www.svs.at/beratungstage
  • Telefonisch: fristenwahrend!
  • Pensionsstichtag ist frühestens der auf die Antragstellung folgende Monatserste, es muss binnen 4 Wochen der schriftliche Antrag gestellt werden!
  • Auch bei jeden anderen Sozialversicherungsträger oder bei staatl. Behörden (Finanzamt) möglich. ACHTUNG GEMEINDE: hier gibt es spezielle Fristen für rechtswirksame Antragstellung!
  • Während des Verfahrens: vorläufige KV-Anspruchsberechtigung für den Pensionswerber und die mitversicherten Angehörigen (sofern Pflichtvers. in KV aufgrund des Pensionsbezuges bestehen wird oder wahrscheinl. ist)


Zuständigkeiten des PV-Trägers

Zuständig der Träger in welcher Pensionsversicherung in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend Versicherungsmonate erworben wurden
Bei MFV gilt folgende Rangordnung

  1. ASVG
  2. GSVG / FSVG
  3. BSVG

Pensionistenausweis

  • Wird bei Pensionsantritt automatisch versendet
  • Auf Anfrage: kann dieser jederzeit bestellt werden (bis zum 8. eines Mon., dann kommt Ausweis zum nächsten Monatsersten; sonst Wartezeit von ca. 6 Wochen)
  • Achtung: Frauen unter 55 und Männer unter 60 müssen den Pensionistenausweis selbst anfordern – keine autom. Zusendung!

Pensionsbestätigung

Bestätigung über den aktuellen Pensionsbezug; wird zu Jahresbeginn (nur im GSVG) automatisch versendet, kann jederzeit angefordert werden!

Lohnzettel

  • Wird bis Ende Februar automatisch an das Finanzamt gesendet
  • Pflegegeld ist separat angeführt = nicht steuerpflichtig
  • SVS ist für die Besteuerung zuständig: kann Lohnzettel jederzeit versendet werden
allgemeine_informationen_zur_pensionsantragstellung.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/22 08:39 von trobiwiki

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