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ZUSATZVERSICHERUNG IN KRANKENVERSICHERUNG

Voraussetzungen

  • Pflichtvers. in KV, nur vom Hauptvers. Abschließbar
  • Abschluss vor Vollendung des 60. LJ; ZV läuft weiter, wenn sie vorher schon bestand
  • Keine Überprüfung des Gesundheitszustandes

Beginn

  • ListenpunktMonatserster nach Antragsstellung bzw. Beginn Pflichtvers. sofern die Antragstellung binnen 1 Monats ab Verständigung über den Beginn der Pflichtvers. erfolgt und der Versicherte dies ausdrücklich wünscht

Ende

  • Ende der Pflichtversicherung
  • Schriftlicher Austritt, mit Ende des Austrittsmonats
  • Ausschluss wegen rückständiger Beiträge

Leistungen

  • Wartefrist von 6 Monaten; entfällt, wenn AU auf Arbeitsunfall od. Berufskrankheit zurückzuführen ist, der nach dem Antrag auf ZV eingetreten ist.
  • Keine Wartefrist; Unterbrechung der ZV wg. einer AG KV-Pflichtvers. von weniger als 12 Mon., wenn ZV im Anschluss wieder beantragt wird.
  • Krankengeld bei AU und Krankenhaus/Kuraufenthalt
  • Ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Höchstbezugsdauer für ein und dieselbe Krankheit: 182 Tage (26 Wochen)

Höhe der Leistung

Mtl. BGRL dividiert durch 30; 60% davon = tägl. Krankengeld

Vorl. BGRL : 30 = tägl. BGRL [1.500 : 30 = 50,00] Tägl. BGRL x 60 : 100 = tägl. Krankengeld [50 x 60 : 100 = 30,00]

Beitragshöhe

2,5% der jeweils im Jahr geltenden vorläufigen monatl. Beitragsgrundlage, mindestens: € 30,77

vorl. mtl. BGRL x 2,5 : 100 = mtl. Beitrag [3.569,15×2,5 : 100 = 89,38]

Meldebestimmungen

  • Ärztl. Krankmeldung innerhalb von 7 Tagen ab Beginn der AU; per Fax, E-Mail, etc.
  • Fristenwahrung: telefonische Meldung kann entgegengenommen werden
  • Weitermeldung alle 14 Tage
  • Nach KH/Kur: Weitermeldung innerhalb von 14 Tagen erforderl. (interne Toleranzfrist bis Ablauf der 3. Woche); während der Kur: keine separate Meldung erforderlich!
  • Krankengeld ruht, solange der Krankenstand nicht gemeldet wird
  • Ärztliche Gesundmeldung erforderlich; kann entfallen, wenn vertrauensärztliche Untersuchung mit Gesundschreibung erfolgte.
zusatzversicherung_in_kv.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/03 11:08 von trobiwiki

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