Inhaltsverzeichnis
Behandlungsbeitrag
[CHICA]
- Höhe: € 10,97; max. 2x im Qu. und pro Person, wenn
- Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall ärztliche Hilfe (Hausarzt, FA)
- Behandlungsbeitrag für Behandlungsfall konservierend-chirurgische Zahnbehandlung (Zahnarzt, Dentist)
- Zahnambulatorien: hier KoA von 20% des Tarifes der erbrachten Leistung (für jede Konsultation)
Kein Behandlungsbeitrag
- Vorsorgeuntersuchungen
- Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
- Humangenetische Untersuchungen
- Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschaft
- Kinder (Ausnahme: Waisenpensionisten)
Kostenanteile
(KOALA/LEBE/NOVA)
| Laborleistungen | 20% des abgerechneten Tarifes |
| Med. Hauskrankenpflege |
Heilbehelfe, Hilfsmittel - Mindestkostenanteil
| Mindestkostenanteil | € 37,80 |
| Sehbehelfe | € 113,40 |
| orth. Schuheinlagen | € 58,14 |
ständig benötigte Heilbehelfe/Hilfsmittel bzw. solche, die nur einmal verwendet werden können (Teststreifen) ist kein Mindestkostenanteil vorgesehen.
KoA hier: 10%
INKO-Bedarf kein Kostenanteil!
Reklamation
Mindest-KoA bereits bezahlt: VP hat dies der SVS nicht mitgeteilt, Vers. muss sich an VP wenden (Rückerstattung des Betrages). Die vorgeschriebenen KoA sind jedenfalls an die SVS zu entrichten
Nachträgliche Vorschreibung des KoA
- VO wurde fälschlicherweise als „kostenfrei“ ausgestellt
- Mindest-KoA wurde durch VP nicht eingehoben od. bei Einhebung nicht angegeben
- Zum Abrechnungszeitpunkt stellt sich heraus, dass zum Abgabezeitpunkt keine Rezeptgebührenbefreiung gespeichert
Ambulanzpauschale
LKF
- € 15,40; für ambulante Behandlungen in LKF-Krankenanstalten
- max. 1x/Qu. (nur wenn persönlicher Patientenkontakt stattfindet; auch OP-Vorbesprechungen)
- KEINE Ambulanzpauschale: Laboruntersuchungen (Zuweisung durch behandelnden Arzt an KH erfolgt)
Stationäre Anstaltspflege
- Kostenanteil ist aufgrund landesgesetzlicher Regelungen unterschiedlich.
- Pro Aufenthaltstag, für max. 28 Tage im KJ (wird vom KH eingehoben)
- Kostenbeitrag auch für stationäre Aufenthalte auch für Rezeptgebührenbefreite (Ausnahme NÖ – landesgesetzl. Regelung)
Einhebung KoA
- Erfolgt 4x jährlich im Rahmen der Beitragsvorschreibung
- ACHTUNG: VP haben bis zu 3 Jahre Zeit für Abrechnung mit SVS
- Einzugsermächtigung hinterlegt: werden Beiträge inkl. Beitragsvorschreibung abgebucht, sonst müssen diese gesondert einbezahlt werden
- Pensionisten: Einzugsermächtigung liegt (noch) vor: werden abgebucht, sonst sind diese einzubezahlen (kein Einbehalt über Pension!)
Fälligkeiten
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1. Quartal → 30.04. |
3. Quartal → 31.10. |
Ratenverinbarung/Stundung
- Die Möglichkeit besteht → LW VS
- Hohe KoA-Vorschreibung: Antragsmöglichkeit Leistungen aus Unterstützungsfond; die KoA müssen jedoch vorher bezahlt sein, dann kann die Auszahlung aus dem Fond erfolgen
Eintreibungsmaßnahmen
werden die KoA nicht beglichen, folgen 2 Mahnungen und in weiterer Folge eine EXE
Im BSVG gilt die Vorrangigkeit der Kostenanteilsbefriedigung;
Kostenanteile werden VOR den Beiträgen gedeckt!