erwachensenbildungseinrichtungen
- Grundsätzlich nicht bei SVS versichert; Tätigkeit dem Grunde nach § 4 Abs. 4 ASVG
- Einkommen gem. §109a EstG = Erwachsenenbildung keine SVS sozialvers.-pflicht
- Es muss sich um eine anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung handeln (ÖGK)
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