Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


beitragsgrundlagen_und_beitragsberechnung

Beitragsberechnung

Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag

PV: 17%

KV: 6,8%

UV: 1,9%

- Pauschalsystem: Zugrundelegung des Einheitswertbescheides aller bewirtschafteten Flächen und Pachtflächen sowie der EK aus land/forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit

  1. große Option: Berechnung anhand EStB
    Bei Führung des Betriebes durch eine Gesellschaft (OG, KG) ist dieses Modell verpflichtend ===


Pauschalsystem - Einheitswertbescheid

Bildung der BGRL (=Versicherungswert) auf Basis des EHW
Versicherungswert ist ein Hundertsatz des EWH und stellt die mtl. BGRGL begrenzt durch Mindest-BGRL und Höchst-BGRL dar.

Mindestbeitragsgrundlage Pauschalsystem
Unfallversicherung € 924,35
Kranken- und Pensionsversicherung € 500,91


Verpachtung

große Option - mit EStB

Basis = BGRL auf Basis des EStB; werden die EK aus Land- und Forstwirtschaft herangezogen.
Hinzugerechnet werden die im betreffenden Kalenderjahr vorgeschriebenen Beiträge zur KV und PV und um einen evtl.
Veräußerungsgewinn (sofern ein esamter Betriebszweig verkauft wird) vermindert.

vorläufige BGRL

bis zum Vorliegen des EStB (frühestens Mitte des auf das Beitragsjahr folgenden KJ) wird eine vorl. BGRL gebildet.
Als vorl. BGRL gilt
* bis zum erstmaligen Vorliegen eines rechtskräftigen EStB die BGRL auf Basis des EHW, mindestens jedoch die jeweilige jährlich anzupassende Mindest-BGRL

* bei Vorliegen eines rechtskräftigen EStB für ein vorangegangenes KJ die aus diesen EK ermittelte „alte“ BGRL.
* bei Vorliegen einer Mitteilung der der Abgabebehörde, dass kein EStB ergangen ist, (da kein steuerpflichtiges EK vorliegt) die Mindest-BGRL im Falle der Beitragsgrundlagenoption.

endgültige BGRL

Erfolgt bei vorliegenden EStB (ausgewiesenen EK).
Hinzurechnung der im betreffenden KJ vorgeschriebenen Beiträge zu PV und KV.
ggf. abzügl. allfälliger Veräußerungsgewinne, sofern der gesamte etriebszweig verkauft wurde.

Nach erstmaliger Feststellung der endgültigen BGRL gilt diese für Folgejahre vorläufig bis zur Übermittlung des jeweiligen Einkommenssteuerbescheides und der endgültigen Berechnung.

Zum Pensionsstichtag gilt jedenfalls die vorläufige als endgültige BGRL (Versteinerung - keine Nachbemessung).
Dies gilt für alle am Beitragskonto aktuell versicherten Personen, nicht nur für Pensionswerber.
Bei einer weiteren Pflichtversicherung nach dem Pensionsstichtag erfolgt die Beitragsberechnung in gewohnter Weise.

Besonderheit bei Gesellschaftern

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind beitragstechnisch wie alle anderen BSVG versicherten zu beurteilen. (3272051091)

Gesellschafter einer OG bzw. Komplementäre einer KG werden anhand des verpflichtend zu erstellenden EStB bemessen.

Jährliche Beitragsgrundlage
Alle land/forstwirtschaftlichen Einkünfte aus dem EStB
+
im Beitragsjahr im Durschnitt der Monate der Erwerbstätigkeit
vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen KV und PV
-
Veräußerungsgwinne (nach den Vorschriften des EStG 1988)
=
Jährliche Beitragsgrundlage


Mindestbeteitragsgrundlage für Beitragsgrundlagenoption

Für die Vorschreibung der SV-Beiträge wird bei fehlenden steuerlichen EK von einer mtl. Mindest-BGRL ausgegangen:

Krankenversicherung € 500,91
Pensionsversicherung € 924,35
Unfallversicherung € 1.736,97


Höchstbeitragsgrundlage für Beitragsgrundlagenoption

€ 6.615 für KV, PV, UV (gleicher Wert wie im Pauschalsystem)

Beitragsgrundlage bei Nebentätigkeiten

Wenn für den Flächenbetrieb die BGRL auf Basis des Einheitswertes berechnet wird, gibt es im Hinblick auf die Nebentätikeiten 2 Möglichkeiten:

Beitragsgrundlage Nebentätigkeiten
Pauschalsystem kleine Option
Pauschale Beitragsgrundlagenermittlung
auf Basis der jährlich gemeldeten Bruttoeinnahmen
Beitragsgrundlagenermittlung nach
tatsächlichen EK laut EStB


Pauschale Berechnung

Es besteht die Pflicht, die Einnahmen aus beitragspflichtigen Nebentätigkeiten aufzuteichnen!

Die Bruttoeinnahmen (inkl. UST ohne Berücksichtigung von Ausgaben), die sich aus den Aufzeichnungen ergeben, sind
bis spätestens 30. April des folgenden Jahres zu melden

Diese bilden den Ausgangspunkt für die pauschae Beitragsgrundlagenberechnugn.
Davon wird bei bestimmten Nebentätigkeiten

  • Urlaub am Bauernhof
  • Alm- oder Mostbuschenschank
  • Be- und Verarbeitung eigener Produkte


zunächst ein Freibetrag von € 3.700,00 jährlich abgezogen.
Anschließend werden 70% abgerechnet
Die verbleibenden 30% der Einnahmen bilden die jährliche Beitragsgrundlage für die Berechnung der SV-Beiträge nach dem BSVG.

Beispiel für die 70:30-Regel

Bruttoeinnahmen inkl. UST € 10.000,00
abzügliche Freibetrag € 3.700,00
Berechnungsbasis € 6.300,00
abzüglich 70% Ausgabenpauschale € 4.410,00
Jährliche Beitragsgrundlage € 1.890,00

Jährlicher Beitrag (UV 1,9%, KV 6,8%, PV 17%) = € 485,73

Pensionskonto: € 1.890,00 x 1,78% = 33,64 dividiert durch 14 = € 2,40/mtl.

Beitragsberechnung laut Einkommenssteuerbescheid (kleine Option)

Hier werden die gesamten Einkünfte aus der Nebentätigkeit gem. dem EStB (ohne Abzüge) herangezogen.

Man kann die Option jederzeit für jedes Jahr separat beantragen.
Antrag muss bis spätestens 30.04. des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres, für welches die kleine Option erstmals wirksam werden soll, bei SVS einlangen.

Wird dieses Variante der BGRL in Anspruch genommen, ist jedenfalls eine monatliche Mindestpauschale als BGRL vorgesehen.


Wurde für den Flächenbetrieb die Beitragsgrundlagenoption gewält (kleine Option) gilt diese auch für die Nebentätigkeit!
Die SV-Beiträge werden in diesem Fall für den Gesamtbetrieb (Flächenbetrieb + Nebentätigkeiten) auf Grundlage der im EStB ausgewiesenen Einkünfte bemessen.

Formular
Antrag: BW-106
Widerruf: BW-106a



Infos zu Nebentätigkeiten in folgenden Broschüren:
* Bäuerliche NEbentätigkeiten I: Be- und Verarbeitung, Naturprodukte, Buschenschank, Almausschank, Urlaub am Bauernhof
* Bäuerliche Nebentätigkeiten II: Kommunaldienstleistungen, Biowärmeanlagen, Fuhrwerksdienste, Vermieten & Einstellen von Reittieren
* Bäuerliche Nebentätigkeit III: Persönliche Dienstleistungen für andere Betriebe, Vermietung Land/forstwirtschaftl. Betriebsmittel
* Bäuerliche Nebentätigkeiten IV: Qualitätssicherung land/forstwirtschaftl. Produktion, Sachverständiger, sonstige bäuernspezifische Tätigkeiten

beitragsgrundlagen_und_beitragsberechnung.txt · Zuletzt geändert: 2023/01/03 10:16 von trobiwiki

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki