Inhaltsverzeichnis
Über Antrag möglich mit Unterlagen (ärztl. Bestätigung, Behindertenpass, Nachweis Rentenbezug)
- Chemo-/Strahlentherapie
- Dialysebehandlung
- Erfolgter Organtransplantation
- Organspender
- Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 50%
- Bezieher einer Versehrtenrente von min. 50% (Schwerversehrter)
Beginn der Befreiung: mit Antragsdatum (bei Chemo-/Strahlentherapie, Dialyse: mit Behandlungsbeginn) Gilt auch für mitvers. Angehörige, Befreiung nur für Angehörigen: gilt Befreiung nur für diesen!
Nicht von der Befreiung betroffen sind:
- Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen (Metallgerüst, Verblendmetallkeramikkrone, Kieferorthopädie)
- Zuzahlungen zu Kur/Reha
- Aufenthaltskostenbeiträge bei stationären Aufenthalten in der allg. Klasse (Verpflegskostenbeitrag des Krankenhausträgers)
- Heilbehelfe/Hilfsmittel
- Antragsformular: GS-120009
REGO (Rezeptgebührenobergrenze)
Seit 2008 eingeführt; im laufenden Jahr dürfen die bezahlten Rezeptgebühren nicht mehr als 2% des Einkommens betragen, bei Überschreitung: automatische Befreiung der Rezeptgebühr für das restl. Kalenderjahr.
- Notwendig: mindestens 37 Rezeptgebühren
- Rezeptgebühren für mitversicherte Angehörige werden dem Versicherten zugeordnet.
Einkommen
- Pensionisten: Jahres-EK ohne SZ; EK des Ehepartners sowie sonstiger im Haushalt lebender Personen werden NICHT berücksichtigt
- Selbstständige: 12-fache der aktuellen endgültigen mtl. BGRL
- EK-Untergrenze: 12-fache des AZ-Richtsatzes.
KoA-Deckel
- Seit 2013; 5% des Jahreseinkommens
Begrenzt werden für Vers. und seine Angehörigen die im jeweiligen KJ angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärztl. Hilfe und ärztl. Hilfe gleichgestellter Leistungen, Aufbrauchsartikel, Behandlung in KH-Ambulanzen, Zahnbehandlung/Zahnersatz (ausgenommen Zuzahlung Kieferregulierungen, Metallgerüsten und Reparaturen an diesen). Befreiung Rezeptgebühren od. KoA ersichtl. Im E-Card System.