ziviltechniker
Inhaltsverzeichnis
Ziviltechniker
| An- Abmeldung durch | Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten |
|---|---|
| Gesetz | FSVG |
| Pflichtversicherung | PV |
| Dauer der Pflichtversicherung | Monatserster bis Monatsletzten |
| Ausnahmemöglichkeiten | KEINE |
| Selbstversicherung 14 a/b | möglich |
| Mehrfachversicherung | PV |
Wahlmöglichkeit in KV
Selbstversicherung gem. §16 ASVG
- Nur möglich, wenn keine Pflichtvers. in KV als DN, Lehrer, Landwirt, etc. besteht.
Selbstvers. 14a GSVG
- Nur bei Vorliegen einer Erwerbsquelle anwendbar, also ausschließlich bei selbstständiger Ziviltechnikertätigkeit
Selbstvers. 14b GSVG
- Tritt in der Regel im Fall der Ausübung mehrerer zu einer Pflichtvers. führenden Tätigkeit ein
Gruppenkrankenversicherung der Ziviltechniker
- ListenpunktDiese ist verpflichtend, wenn nicht eine der anderen Versicherungen besteht.
KV ist auch zu wählen, wenn bereits aus einer anderen Tätigkeit KV-Schutz gegeben ist, die sogenannte MFV ist in Österreich gesetzlich geregelt und nach ständiger Rechtsprechung auch zulässig!
ziviltechniker.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/02 10:57 von trobiwiki