kinderzuschuss
- für ein und dasselbe Kind nur einmal ein Kinderzuschuss möglich
- auch für Enkelkinder (ständige Hausgemeinschaft, unterhaltsberechtigt gegenüber Vers., beide Hauptwohnsitz im Inland)
- über das vollendetet 18. LJ nur über besonderen Antrag (Schul-/Berufsausbildung)
- € 29,07/Kind und mtl., keine jährl. Anpassung vorgesehen.
Kinderzuschuss + max. 20 Wo./Stunden: keine Auswirkung auf KZ
über 20 Wo./Stunden: grundsätzlich kein KZ-Bezug möglich
Wenn KZ bereits früher wegfällt: letztes Zeugnis muss gesendet werden + wann DV bzw. Schule beendet wurde Backoffice mit Meldung des Datums
kinderzuschuss.txt · Zuletzt geändert: 2022/08/03 11:54 von trobiwiki