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Auftraggeberhaftung (AGH)
Das DLZ AGH wurde bei der Österreichischen Gesundheitskasse eingerichtet und hat gemäß §67b Abs. 6 ASVG eine Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) zu führen sowie die kostenlose Einsicht in diese auf elektr. Weg zu ermöglichen.
| Kontaktdaten Auszahlung | Allgemeine Auskünfte zur AGH | DLZ AGH SVS |
|---|---|---|
| DLZ AGH Wienerbergstr. 15-19, 1100 Wien Fax: 050/766 114 555 E-Mail: dlz-agh@oegk.at | Tel. 050/124/6200 E-Mail: sv-servicecenter@itsc.at | LST Tirol Tel. 050/808-2088 Fax: 050/808/9829 E-Mail: dlz.agh@svs.at |
Allgemeines
- AGH-Gesetz neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen im ASVG aufgenommen
- Soll Ausfall der SV-Beiträge durch Sozialbetrug entgegenwirken
- Antrag auf Auszahlung: ausnahmslos bei DLZ AGH ÖGK schriftlich
Ablauf AGH Auszahlungen
- AGH-Zahlungen gehen generell zuerst an das entsprechende DLZ bei der ÖGK und werden dort frühestens nach 14 Tagen an die zuständigen Träger überwiesen
- Anträge auf Guthabenauszahlung müssen immer bei DLZ AGH der ÖGK eingebracht werden wird von ÖGK weitergeleitet.
- Auszahlung erfolgt, wenn innerhalb einer gesetzlichen Frist kein Träger Einspruch erhebt (besteht ein Rückstand wird das mit dem Guthaben abgedeckt).
- DLZ AGH erhält von DLZ AGH ÖGK Anweisung zur Auszahlung (Dauer länger als 10 Tage!!!)
Entfall der AHG
Wenn und solange der Auftragnehmer auf der HFU-Liste steht oder wenn der Auftraggeber den Haftungsbetrag bezahlt
HFU-Liste
Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen, Liste kann beim DLZ AGH schriftlich beantrag werden (oder im Internet: www.sozialversicherung.at Dienstgeber/AGH
Gesetzliche Bestimmungen
§ 67a bis 67e ASVG
Neu seit 01.01.2016 (§67a Abs. 6 ASVG)
AGH-Guthaben auch mit fälligen Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und mit fälligen Abgabeforderungen des Bundes zu verrechnen sind. Keine Zustimmung seitens des DG notwendig
Folgende Reihenfolge:
- Offene Beitragsschulden
- Ansprüche gegenüber beauftragtem Unternehmer auf Grund einer Haftung
- Zuschlagsleistungen nach BUAG
- Abgabenforderungen des Bundes