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Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben - GLPA-Prüfung

Tritt bei einer versicherungsrechtlichen Prüfung oder bei einer GPLA-Prüfung der Verdacht einer ASVG-Versicherung auf, so muss die ÖGK oder das Finanzamt die SVS unverzüglich über den Verdacht verständigen. In weiterer Folge prüfen ÖGK bzw. Finanzamt mit der SVS gemeinsam die Zuordnung: Die SVS ist in die Ermittlungen mit einzubeziehen!

Ergibt die Prüfung, dass im maßgeblichen Zeitraum eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt, verbleibt es bei der Pflichtversicherung nach dem GSVG und die SVS stellt einen Bescheid über die Pflichtversicherung aus. Aufgrund der Bindungswirkung kann in einem späteren Prüfverfahren eine Neuordnung der Zuordnung nur bei falschen Angaben oder bei einer maßgeblichen Änderung des Sachverhaltes vorgenommen werden. Wird hingegen einvernehmlich festgestellt, dass keine selbständige Erwerbstätigkeit, sondern ein Dienstverhältnis vorliegt, so wird von der Gebietskrankenkasse ASVG-Pflichtversicherung (ohne Bescheid) festgestellt.

Als bereits SVS Versicherter kann über Antrag die Versicherungszuordnung überprüft werden. Grundsätzlich ist für solche Verfahren die ÖGK zuständig. Die SVS kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Wirkungsbereiches selbst Erhebungen durchführen. Damit man den Versicherten der dementsprechenden Versicherung zuordnen kann, muss der dafür vorgesehener Fragebogen ausgefüllt und an die SVS gesendet werden.

glpa_pruefung.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/25 13:09 von trobiwiki

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