verpachtung
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ZU und Verpachtung
Bei der Bildung der BGRL werden zugepachtete Flächen durch Hinzurechnung des der Pachtfläche entsprechenden EHW berücksichigt.
Fläche von einem auf- oder absteigender Linie verwandten Angehörigen zugepachtet wird, erfolgt eine Anrechnung dieser Pachtfläche zur GÄNZE.(3/3)
Das selbige gilgt für Pachtverhältnisse einer fremden Person, wenn für das Pachtverhältnis keine Gegenleitung verlangt wird (Pachtzins, Zaunerhaltung, etc.)
Bei Pachtverhältnis mit Gegenleistung erfolgt Anrechnung der Pachtflächen zu 2/3.
Beim Verpächter erolgt der Abzug der verpachtenden Fläche in Höhe des jeweiligen EHW
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