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ausnahmen_von_der_pflichtversicherung

Ausnahmen von der Pflichtversicherung in KV und PV

  • Jagd- und Fischereipächter; sofern aus dieser Tätigkeit nicht überwiegend die Beschreitung des Lebensunterhalts erfolgt

BW-005; Anmeldung UV
Telefonnotiz: GP Jäger/Fischer

Ausnahme von der PV

  • Pflichtversicherte nach dem Notarversichertengesetz

Ausnahme von der KV

Übergangsfälle für weibl. Versicherte die am 01.01.1999 verheiratet waren und beim Ehegatten mitverischert waren.
Dieser Sachverhalt führte infolge des damals geltenden Subsidaritätsprinzips zur Ausnahme von der Pflichtversicherung.

Sofern beide Voraussetzungen im Einzelfall nicht genügen,
bitte mittels BO-Notiz an das VS der jeweiligen LST weiterleiten.

Info an den Versicherten

Versicherte werden über Beginn und Ende der Versicherung schriftlich informiert.
als Versicherungsbestätigung wird ein VDA zugesendet.
Sollte dieser dem Versicherten im Einzelfall nicht genügen; BO-Notiz in die jeweilige LST.

Übergangsbestimmung

Personen, die am 31.03.2018 aufgrund der sv-rechtlich wirksamen Hauptfeststellung (Feststellung des EHW durch Multiplikation der Fläche mit dem Hektarsatz (ertragsfähigkeit) zum 01.01.2014 nicht die Grenze von € 1.500,00 erreichen oder überschreiten und ohne jegliche Änderung der Betriebsfläche.
Der Einheitswert kann sich trotzdem durch die Anwendung eines anderen Hektarsatzes erhöhen.

Duch eine spätere Hauptfeststellung (Änderung der Betriebsform wie Intensivtierhaltung, Weinbau, etc.) diese Grenze überschreiten, bleiben von der PV und KV ausgenommen.

ausnahmen_von_der_pflichtversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/17 13:09 von trobiwiki

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