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familienversicherung

Voraussetzungen und Umfang

Die Fam.-Vers. ist eine freiwillige KV für bestimmte Angehörige. Man kann eine Fam.-Vers. für Angehörigen abschließen, wenn man selbst in der Krankenvers. nach dem GSVG pflicht-, selbst- oder weiterversichert ist

Folgende Angehörige können zur Fam.-Vers. angemeldet werden

Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad (z. B. Kinder, für welche die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr in Frage kommt, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern.)

Voraussetzung für die Familienversicherung

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich und
  • nicht selbst bei einer gesetzl. Krankenversicherung versichert ist.
  • Für die Fam.-Vers. von Lebensgefährten ist zusätzlich erforderlich, dass dieser nachweislich seit mindestens 10 Mon. im gemeinsamen Haushalt lebt und den Haushalt unentgeltlich führt. Zudem darf im gem. Haushalt kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetr. Partner leben.

Beginn

  • Grundsätzl. mit dem nächsten Monatsersten, nach einlangen des Antrages
  • gleichzeitig mit dem Beginn Ihrer Pflichtkranken-Vers., auf Wunsch, Antrag innerhalb v. 4 Wo. nach Zustellung der Verständigung über den Eintritt der Pflichtvers. einlangt
  • unmittelbar im Anschluss an eine eigene (Mit)Versicherung des Angehörigen. Wenn Vers. dies wünscht, Antrag muss innerhalb von 6 Wochen bei uns eingelangt sein.

Ende

  • Eintritt einer eig. gesetzl. KV oder mit dem Wegfall des gewöhnl. Aufenthaltes in Ö
  • durch Austritt oder
  • durch Ausschluss, wenn Ihre Beiträge zur Fam.-Vers. für mehr als 3 aufeinander folgende Monate ganz oder teilweise offen sind.

Beiträge Familienversicherung

  • Die Höhe des Beitrags zur Familienversicherung hängt von der Höhe des Beitrages zur Krankenversicherung ab, den der Vers. zahlt:
  • Für jeden Angehörigen über 18 Jahre: beträgt der Beitrag 100 % vom vollen Beitrag zur Krankenversicherung.
  • Für jeden Angehörigen unter 18 Jahre: 25 % vom vollen Beitrag zur KV.



Für Pensionisten beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 6,8 % der Pension (inkl. Sonderzahlungen).

  • die Beiträge zur Familienversicherung werden gemeinsam mit allen anderen Beiträgen vierteljährlich vorgeschrieben
  • Bei Pensionisten, werden die Beiträge zur Fam.-Vers. mtl. von der Pension einbehalten.
familienversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 10:16 von trobiwiki

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