Inhaltsverzeichnis
KINDERBETREUUNGSGELD INFO
Anspruchsvoraussetzungen
- Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieher und Kind erforderlich
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich (Familie ständige in Österreich; haben zu Österreich engeren, persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
- Drittstaatangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach § 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte; unselbstständig/selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. keinen Anspruch darauf haben
- ListenpunktDurchführung und Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
o 5 Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
o 5 Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
- Anspruch auf FBH und tatsächlicher Bezug der FBH für das Kind
- Getrenntlebende Eltern: zusätzlich Obsorge Berechtigung und Bezug der FBH durch den antragsstellenden Elternteil
- Zuverdienstgrenze darf nicht überschritten werden
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.
Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
- Krankenversicherung: Bezieher vom KBG sind grundsätzlich krankenversichert
- Die Krankenversicherung endet mit Ende KBG-Bezug!
- Pensionsversicherung: für die Zeiträume der Kindererziehung besteht für die ersten 4 Jahre ab der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung in PV (bei Mehrlingen für die ersten 5 Jahre) Dadurch werden Beitragszeiten erworben
Ratgeber: Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige
Welche Variante ist die passende? Welche Zuverdienstgrenzen gelten? www.kinderbetreuungsgeld.wkoratgeber.at
Telefonisch: 0800 – 240 014; Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Auskünfte zu einem konkreten Fall (Antrag wurde bereits gestellt) bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzten!
Weiterversicherung nach KBG
Wenn im Juni Ende KBG + WV wird bereits im März gestellt; Antrag kann grundsätzlich erst einige Tage vor Ende KBG entschieden werden; er wird grundsätzl. Positiv begründet, wenn alle Voraussetzungen gleichbleiben (kein DV; Kind automatisch mitvers.) Familienzeitbonus
- Für erwerbstätige Väter, die sich nach der Geburt ihres Kindes der Familie widmen. Innerhalb eines Zeitraumes von 91 Tagen
- Erwerbstätigkeit muss für einen Zeitraum zwischen 28 und 31 Tagen unterbrechen.
- Finanzielle Unterstützung möglich; € 22,60 täglich = Familienfreizeitbonus beantragen.
Der Familienzeitbonus wird auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld der Höhe nach angerechnet!
Gewerbetreibende und Neue Selbstständige
Wenn die Ruhendmeldung nicht bei einer Behörde vorgesehen ist, können die für den Bezug des Familienzeitbonus notwendige Unterbrechung bei der SVS angezeigt werden. Unterbrechensmeldung kann nicht rückwirkend eingebracht werden! (eigenes Formular)
Partnerschaftsbonus
Eltern, die das pauschale oder EK-abhängige KBG
- Annähernd zu gleichen Teilen (50:50 oder 60:40) und
- Mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen
- Zeiten, in denen das Kinderbetreuungsgeld zur Gänze geruht hat (beispielsweise wegen eines Anspruchs auf Wochengeld) oder in denen aus einem anderen Grund kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, werden für den Partnerschaftsbonus nicht angerechnet.
Erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtzeitraums auf Antrag einen einmaligen Partnerschaftsbonus in Höhe von € 500,00
Achtung: wird später zu Unrecht bezogenes KBG bei einem Elternteil zurückgefordert und werden dadurch die Anspruchvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so wird auch der Partnerschaftsbonus von BEIDEN Elternteilen zurückgefordert!
Antrag
Antrag auf Partnerschaftsbonus kann zugleich mit seinem Antrag auf KBG gestellt werden. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei seinem KV-Träger stellen. Antrag kann auch im Nachhinein gestellt werden (innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des KBG)
Ruhen des KBG
- Während Bezug auf Wochengeld bzw. wochengeldähnliche Leistungen (Gehaltsfortzahlungen an Beamtinnen, Ergänzungszulagen an Vertragsbed.) oder während des Anspruchs auf Betriebshilfe nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Mutterschutz beginnt. Eine Bezugsverlängerung erfolgt in diesem Fall nicht!
- Wochengeld bzw. wochengeldähnl. Leistung niedriger ist als das KBG: Differenzzahlung
- Ruht auch während des Anspruchs auf eine ausländische Leistung, KBG ist höher: Differenzzahlung!
Rückforderung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz
Erscheint die Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kinderbetreuungsgeldes (Zuschuss/Beihilfe) aufgrund der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse als unbillig, dann kann der KV-Träger nach Rechtskraft des Bescheides bzw. nach Rechtskraft eines Urteils (bei Klageerhebung) ein Ansuchen unter Anwendung der Schadensrichtlinien des Bundes folgende Zahlungserleichterungen gewähren:
- Stundung der Forderung
- Gewährung von Ratenzahlungen
Darüber hinaus kann in besonderen Ausnahmefällen auch (teilweise) auf die Forderung verzichtet werden.
Eine Zahlungserleichterung kann nur bewilligt werden, wenn
- Die sofortige oder volle Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Leistungen für den Versicherten mit erheblichen Härten verbunden wäre
UND
- Die Einbringlichkeit der geschuldeten Leistung dadurch nicht gefährdet wird.
Diese beiden Voraussetzungen müssen bei einem Ansuchen auf Gewährung von Zahlungserleichterungen konkretisiert und dargelegt werden.
Schriftliche Ansuchen – unter Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars (liegt bei KV-Träger auch) – sind an den zuständigen KV-Träger zu übermitteln