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Inhaltsverzeichnis
Infos zu GmbH und Pflichtversicherung
| Beginn Pflichtversicherung | GmbH mit Gewerbe + 25% beteiligt geschäftsführender Gesellschafter im FB eingetragen handelsrechtl. Geschäftsführer ist daher bei SVS pflichtvers. |
| - Aufgrund dieser Tätigkeit als Geschäftsführer pflichtvers., EK nicht relevant! - Ausnahmemöglichkeit: Austragung aus FB, sonst keine! - Gesellschafter GmbH + kein EK + DV = wenn DV die Mindest-BGRL erreicht, ist Herabsetzung auf € 0,00 möglich GmbH entsteht durch - Eintragung im FB / Gesellschaftsvertrag - Evtl. bedarf des Notariat Aktes - Auch Versichert, wenn kein EK |
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| GmbH mit Gewerbe; 25% beteiligter geschäftsführende Gesellschafter | geschäftsführender Gesellschafter im FB eingetragen handelsrechtl. Geschäftsführer bei SVS pflichtvers. Über 25%: GSVG pflichtvers. Unter 25%: ASVG versichert (angestellt); wenn Beteiligung unter 25% und nicht angestellt bei dieser GmbH, dann Pflichtversichert nach GSVG |
| Gesellschafter: ASVG wenn | Keine Gewerbeberechtigung Gewerberechtl. Geschäftsführer Muss mind. 20 Std. beschäftigt sein, ist dann ASVG vers., wird von ÖGK geprüft! |
| Treuhänder-Anteile | Nicht für SVS relevant |
| Alterspens. + geschäftsführender Gesellschafter ohne Gewerbeschein | Pflichtversichert; Einkommen wirkt sich nicht auf die Pension aus |
| Pensionist + Gesellschafter einer GmbH, nicht mittätig | Gewinnausschüttung: keine Auswirkung |
| Handelsrechtl. Geschäftsführer + Gesellschafter ohne Gewerbeschein | 2/1/4; neuer Selbstständiger Mit Gewerbe: Vers.-Erklärung VS-110024 |
| Unterlagen für die Anmeldung | Auszug aus dem FB und Gesellschaftsvertrag |
| Ausscheiden handelsrechtl. Geschäftsführer | Ist der Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des Geschäftsführers im FB; Ende immer Monatsletzter |
| GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt | GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt mit einer Beteiligung bis zu 25% ist entweder angestellt (geringf. Mögl.) Einkommen ist nicht relevant; ansonsten GSVG pflichtvers. |
| Gewerberechtlicher Geschäftsführer | Ist in dieser Tätigkeit angestellt, außer er hat mehr als 25% (wird von ÖGK geprüft, oft bis zu 49% möglich), ansonsten ist er ein „neuer Selbstständiger“ |
| Ende / Auflösung | - Ende mit Monatsletzten, wenn Gewerbeberechtigung zurückgelegt bzw. beendet wird - Löschung aus dem Firmenbuch - Bereits als gesch. Gesellschafter bei SVS vers. |
| Sperrminorität | Kann durch seine Anteile den Beschluss verhindern; er verfügt über eine sogenannte Sperrminorität Die Sperrminorität bezeichnet jenen Teil eines Unternehmens, der durch seine Minderheitenrechte bei Abstimmungen Beschlüsse verhindern kann. Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit bei einem Abstimmungsverfahren, welche für wichtige Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens vorgesehen ist. |
| Gesellschaftsgemeinschaft geht verloren | Ende der Pflichtversicherung (Monatsletzter nach der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden. |
| Arzt mit freiwilliger KV bei Ärztekammer + GmbH | SVS pflichtversichert; KV hat keine Auswirkungen auf ärztl. Tätigkeit |
| GmbH wird vor Beantragung der Gewerbeberechtigung gegründet | - Wenn keine betriebl. Tätigkeit vorliegt: keine Pflichtvers. - Sonst Pflichtversicherung als „neuer Selbstständiger“ |
| Wenn Eintrag im FB als handelsrechtl. Geschäftsführer aufrecht bleibt | GmbH: Gewerbe abgemeldet = 2/1/4 Anmeldung möglich |
| GmbH mit Gewerbeschein: nur Gesellschafter über 25% | 2/1/4 |
| GesbR | AG 46 möglich |
| Verlustvortrag | Nicht relevant für SVS §25 Abs. 2 GSVG |
| Prokurist + Beteiligung + Sperrminorität | Neuer Selbstständiger |
| Funktionsgebühren | Nicht SV-Pflichtig nach §29 EstG Grundsätzlich dürfen diese bei SVS nicht aufscheinen, wenn doch, dann Fehler im ESTB an STB oder Finanzamt verweisen |
| Holding GmbH | Neuer Selbstständiger (2/1/4) |
| Gewerbeschein abmelden: FB egal, wenn kein EK und keine Bezüge, dann Mindst-BGRL bis zum Ende Gewerbe | |
| Angestellter GF | Jeder angestellter GF ist nicht bei SVS versichert, auch bei Geringfügigkeit |
| RESI-Fragebogen | Für alle neuen Gewerbeanmeldungen zwingend auszufüllen |
| Atypischer Gesellschafter m. Geschätsführerbefugnisse und EK | Auch dann Sozialversicherungspflichtig! |
| GMBH & Co KG | Geschäftsführender Gesellschafter der Komplementär-GmbH unterliegt KV und PV nach GSVG, wenn Mitglieder der Kammer |
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