freiwillige_hoeherversicherung_in_pv
Inhaltsverzeichnis
Freiwillige Höherversicherung in PV
Freiwillige Zusatzversicherung
- Rechtsgrundlage § 13 GSVG
- Dadurch Zusatzpension mit steuerlichen Begünstigungen
- Jeder pflicht- oder weiterversicherte (ASVG, GSVG, FSVG)
Antrag
- Ohne Antrag möglich
- Einzahlungshöhe frei wählbar; Jahres Höchstgrenze: € 11.340,00
- Besser kontinuierlich Beiträge einzahlen, als einmal eine hohe Einmalzahlung
Bankdaten für Höherversicherung
IBAN: AT78 6000 0000 0768 9974 BIC: BAW AAT WW Zahlungsvermerk: nur für Höherversicherung Zahlungsreferenz: Versicherungsnummer
Auszahlung und Steuervergünstigung
- 14x pro Jahr
- 75% der Leistungen aus der Höhervers. Sind steuerfrei; restlichen
- 25% werden wie die Pension versteuert
- Leistungen aus der Höhervers. Werden jährl. Dem Geldwert angepasst
- Im Todesfall geht ein Teil der Leistungen auf die Hinterbliebenen über
ACHTUNG: Wenn nur eine niedrige Pension mit AZ zu erwarten ist, ist eine Höherversicherung nicht empfehlenswert!
Zahlungen im GUI 12 ersichtlich „HV-Zahlungen“ Bestätigung für Höherversicherung
freiwillige_hoeherversicherung_in_pv.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 08:15 von trobiwiki