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Freiwillige Höherversicherung in PV


Freiwillige Zusatzversicherung

  • Rechtsgrundlage § 13 GSVG
  • Dadurch Zusatzpension mit steuerlichen Begünstigungen
  • Jeder pflicht- oder weiterversicherte (ASVG, GSVG, FSVG)

Antrag

  • Ohne Antrag möglich
  • Einzahlungshöhe frei wählbar; Jahres Höchstgrenze: € 11.340,00
  • Besser kontinuierlich Beiträge einzahlen, als einmal eine hohe Einmalzahlung

Bankdaten für Höherversicherung

IBAN: AT78 6000 0000 0768 9974 BIC: BAW AAT WW Zahlungsvermerk: nur für Höherversicherung Zahlungsreferenz: Versicherungsnummer

Auszahlung und Steuervergünstigung

  • 14x pro Jahr
  • 75% der Leistungen aus der Höhervers. Sind steuerfrei; restlichen
  • 25% werden wie die Pension versteuert
  • Leistungen aus der Höhervers. Werden jährl. Dem Geldwert angepasst
  • Im Todesfall geht ein Teil der Leistungen auf die Hinterbliebenen über

ACHTUNG: Wenn nur eine niedrige Pension mit AZ zu erwarten ist, ist eine Höherversicherung nicht empfehlenswert!

Zahlungen im GUI 12 ersichtlich „HV-Zahlungen“ Bestätigung für Höherversicherung

freiwillige_hoeherversicherung_in_pv.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 08:15 von trobiwiki

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