Inhaltsverzeichnis
Notare und Rechtsanwälte
Selbstständig erwerbstätige Mitglieder der Kammer für RA und Notare können nur im Bereich der KV der österr. SV angehören.
- Keine gesetzliche Unfallversicherung (kein Schutz bei AU oder BK)
- RA verfügen über keine PV; PV-Vorsorge wird über kammerinterne Einrichtungen geregelt
Mitglieder der Notariatskammer verfügen über eine eigene Pens.-Versicherung
ACHTUNG
Wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit einer weiteren versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird (Bsp. Arbeitnehmer, Gewerbetreibender, Land-/Forstwirtschaft), gelten hier Sonderbestimmungen!
Krankenversicherung
- Es muss eine KV gewählt werden
- GSVG Selbstversicherung (richten sich nach den EK; 6,80%)
- ASVG Selbstversicherung (Höchstbetrag)
- Private Gruppenversicherung
GSVG KV
Wenn neben der freiberufl. Tätigkeit ein EK bezogen wird, dass mit einer anderen Pflichtvers. verbunden ist, müssen nur dann Beiträge bezahlt werden, wenn die EK aus der selbstständigen Tätigkeit die Versicherungsgrenze überschritten wird (Bsp. neben freiberufl. Tätigkeit Pension oder Arbeitslosengeld bezogen wird).
Ausschließlich freiberuflich und/oder selbstständig Tätig
Sind auf jedenfalls Beiträge zu entrichten!