Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


selbstbehalt_verguetung

Selbstbehalt & Vergütung

Vergütungen/Kostenersätze nach Vorlage von bezahlten Originalrechnungen (Onlineeinreichung möglich) werden erbracht für

Geldleistungsberechtigte

  • nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (in Satzung geregelt; bis zu 80% der entstandenen Kosten)
  • GL oder Sonderklasseberechtigte erhalten für Sonderklassekosten eines Krankenhauses nach Vorlage der bezahlten RE eine Vergütung bis zu 80% der Kosten (Prozentsatz wird selten erreicht)

Sachleistungsberechtigte

  • Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den die SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte abzügl. des vorgesehenen Kostenanteils
  • Von Rezeptgebühr befreiten Versicherten (AZ-Bezieher, EK-Befreite)

sowie von KoA-Befreiter wird für Behandlungen kein KoA mehr abgezogen (2014) erhalten 100% des Tarifes bzw. höchstens 100% der Kosten zurück.
Dasselbe gilt für mitversicherte Kinder und Waisenpensionisten sowie für Personen wg. Befreiung vom KoA wg. Dialysebehandlung, Chemo-/Strahlentherapie, Behinderung ab 50%, etc. (siehe: Befreite gem. §15a Abs. 2 der Satzung)


Vergütungen, Kostenersätze

  • Nur nach Vorlage der bezahlten orig. Rechnung (Online-Einreichung möglich)

Achtung Mehrfachversicherte: diese müssen immer zwingend die Originalrechnung senden bzw. eine schriftliche Erklärung, dass die RE bei keinem anderen Vers.-Träger eingereicht wurde.

  • GL: nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (Satzungsregelung); bis zu 80% der entstandenen Kosten
  • GL/HGL: Sonderklassekosten nach Vorlage bez. RE, Vergütung bis zu 80% der Kosten (wird selten erreicht, priv. KV)
  • SL: erhalten jenen Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte, abzügl. KoA.
  • Rezeptgebühr befreiten Vers. und KoA-Befreiten: wird bei Behandlungen kein KoA abgezogen, sie erhalten 100% des Tarifs vergütet. Gilt auch für mitvers. Kinder und Waisenpens., sowie für Befreite gem. § 15a Abs. 2 der Satzung (Chemo, Dialyse…)
selbstbehalt_verguetung.txt · Zuletzt geändert: 2022/07/04 11:09 von trobiwiki

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki