zahnersatz_und_kieferorthopaedie
Inhaltsverzeichnis
Zahnersatz / Kieferorthopädie
Festsitzender Zahnersatz
Zuschuss für Zahnkrone: 100,00 Zuschuss für Brückenglied (festsitzend): für jedes Brückenglied € 100,00 Zuschuss für Stiftzahn: € 100,00
Abnehmbarer Zahnersatz
- Kunststoffprothesen: KoA von 20% wird verrechnet; Kostenvoranschlag möglich
- Metallgerüstprothesen: KoA von 25% wird verrechnet; Kostenvoranschlag möglich
- ListenpunktTotale Kunststoffprothesen als Dauerversorgung, Metallgerüstprothesen, Verblend-Metall-Keramikkronen: Mindestgebrauchsdauer: 6 Jahre
sonstige Prothesen: 4 Jahre - ListenpunktWenn med. begründet Neuerstellung notwendig: Möglichkeit Antrag auf Bewilligung stellen, mit allen Unterlagen!
Zahnspangen
- Freisitzende Zahnspange: € 610,45/Jahr, jedoch nicht mehr als 80%
- Abnehmbare Zahnspange: € 456,50/Jahr, jedoch nicht mehr als 80%
| Mundhygiene | 1x im KJ, max. € 35,00 (für Kinder und Jugendliche: 10-18. LJ, 2x im Jahr bei festsitzenden Geräten) Seit 1.7.18: 10-18. LJ als SL mit E-Card mögl., (Tarif € 57,30) Wahlarzt und GL: Vergütungstarif: € 54,802 |
|---|---|
| Parodontalbehandlung | 2x im KJ, bis zu max. € 40,00 pro Behandlung |
| Locator Befestigung | Fixierung von Prothesen auf Zahnimplataten Kann man mit einer Vollguss-Krone am Klammerzahn vergleichen. Bei Vorlage von RE über Locatoren ist daher eine tarifl. Position (2905011) für eine Vollmetall-Krone am Klammerzahn zu vergüten = € 100,00 |
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