wohnsitzarzt
Inhaltsverzeichnis
Wohnsitzarzt
- Ist ein Arzt, der ärztl. Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat (Bsp. Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten) (§47 Ärztegesetz 1998)
- Eintragung in spezielle Ärzteliste bei ÄK notwendig
- Mit Ordination oder Anstellung: können Wohnsitzarzt-Tätigkeiten autom. Mitausgeübt werden ohne eine spezielle Eintragung als Wohnsitzarzt.
- Meldung der Tätigkeit bei der zuständigen ÄK bekannt geben.
Arbeitsprofil
- Praxisvertretungen
- Werksvertragstätigkeiten (Schularzt, Betriebsarzt, etc.)
- Ärztliche Tätigkeiten auf Honorarbasis
- Ärztefunkdienst
- Gutachtertätigkeiten (theoretische Gutachten)
Anmeldung einer wohnsitzärztl. Tätigkeit
- Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste
- Abschluss einer ärztl. Haftpflichtvers.
- Und ggf. Einbringung einer aktuellen Gesundheitsbestätigung eines aktuellen Strafregisterauszuges – je nach Dauer der Berufsunterbrechung
Wohnsitzärzte gelten als „Neuer Selbstständiger“
Durch die Krankenvorsorgeeinrichtung der Kammer sind diese von der GSVG KV ausgenommen. Keine SEVO Pflicht, freiwillig möglich
Sozialversicherung
| An- Abmeldung durch | Ärztekammer |
|---|---|
| Gesetz | GSVG (2/1/4), Neue Selbständige |
| Pflichtversicherung | PV; UV |
| Dauer der Pflichtversicherung | Tätigkeitsbeginn bis Monatsletzten |
| Ausnahmemöglichkeiten | Unterschreiten der VG, Altersbefreiung |
| Selbstversicherung 14 a/b | 14a und 14b |
| Mehrfachversicherung | PV, KV |
wohnsitzarzt.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/30 12:22 von trobiwiki