Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wohnsitzarzt

Wohnsitzarzt

  • Ist ein Arzt, der ärztl. Tätigkeiten ausübt, ohne dass er eine Ordination führt oder eine Anstellung hat (Bsp. Vertretungs- oder Gutachtertätigkeiten) (§47 Ärztegesetz 1998)
  • Eintragung in spezielle Ärzteliste bei ÄK notwendig
  • Mit Ordination oder Anstellung: können Wohnsitzarzt-Tätigkeiten autom. Mitausgeübt werden ohne eine spezielle Eintragung als Wohnsitzarzt.
  • Meldung der Tätigkeit bei der zuständigen ÄK bekannt geben.

Arbeitsprofil

  • Praxisvertretungen
  • Werksvertragstätigkeiten (Schularzt, Betriebsarzt, etc.)
  • Ärztliche Tätigkeiten auf Honorarbasis
  • Ärztefunkdienst
  • Gutachtertätigkeiten (theoretische Gutachten)

Anmeldung einer wohnsitzärztl. Tätigkeit

  • Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste
  • Abschluss einer ärztl. Haftpflichtvers.
  • Und ggf. Einbringung einer aktuellen Gesundheitsbestätigung eines aktuellen Strafregisterauszuges – je nach Dauer der Berufsunterbrechung

Wohnsitzärzte gelten als „Neuer Selbstständiger“

Durch die Krankenvorsorgeeinrichtung der Kammer sind diese von der GSVG KV ausgenommen. Keine SEVO Pflicht, freiwillig möglich

Sozialversicherung

An- Abmeldung durch Ärztekammer
Gesetz GSVG (2/1/4), Neue Selbständige
Pflichtversicherung PV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Tätigkeitsbeginn bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten Unterschreiten der VG, Altersbefreiung
Selbstversicherung 14 a/b 14a und 14b
Mehrfachversicherung PV, KV
wohnsitzarzt.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/30 12:22 von trobiwiki

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki