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vorschreibung_der_beitraege

Vorschreibung der Beiträge

Die Beiträge zur Pflichtversicherung werden dem Betriebsführer vorgeschrieben. Die nach dem BSVG vorgeschriebenen Beiträge sind für alle Versicherungszweige auch bei untermonatigem Beginn bzw. Ende der Pflichtversicherung (KV, UV) monatlich in voller Höhe zu leisten.
Praxis: eine Saldenbestätigung wird üblicherweise nicht zugesandt. Die telefonische Bekanntgabe des aktuellen Saldos unter Hinweis auf die Vorschreibung genügt.

Beitragsvorschreibung

Die Sozialversicherungsbeiträge – und auch die Kostenanteile für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Krankenversicherung – werden ebenso wie gegebenenfalls die Beiträge zur Selbständigenvorsorge vierteljährlich im Nachhinein vorgeschrieben.

Beispiel Die Vorschreibung für die Monate Jänner, Februar und Märzt (1. Quartal) erfolgt Anfang April.

Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt. Werden die Beiträge zur Pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (siehe unter Zahlungsverzug).

Beispiel Die Beiträge für das 1 Quartal sind am 30. April fällig ud innerhalb von 2 Wochen einzuzahlen.

Formular: Einzugsermächtigung: BW-042
Beitragsrückzahlung: BW-045a (Rückzahlungsanträge müssen bei gem. Betriebsführung nur von einer Pers. gestellt werden



Nebentätigkeiten

Beiträge für land(forst)wirtschaftliche Nebentätigkeiten werden für das jeweilige Beitragsjahr nur einmal, und zwar im Nachhinein, im darauffolgenden Beitragsjahr vorgeschrieben. Sie sind mit Ende des Kalendermonats fällig, in dem die Vorschreibung erfolgt. Nachdem die Nebentätigkeit bis 30.4.des Folgejahres zu melden ist und vom VS bearbeitet werden muss, erfolgt die Vorschreibung im Quartal nach der Bearbeitung.

Erstmeldung land/forstwirtschaftl. Nebentätigkeiten; BW-006a
Meldung der Einnahmen bereits gemeldeter NT: BW-006b
Antrag auf Zurechnung von Beitragsgrundlagen BW-108
Widerruf der Zurechnung von Beitragsgrundlagnteilen: BW-109



Nur unfallversicherte Personen

Beiträge für Personen, die nach dem BSVG nur unfallversichert sind – z.B. bei Betrieben mit einem Einheitswert ab 150 Euro und unter 1.500 Euro, die also nicht der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung unterliegen – werden nur einmal jährlich vorgeschrieben (Betriebsführer von Flächenbetrieben: jeweils im April – Jagd- und Fischereipächter: jeweils im Oktober). Sie sind mit dem Ablauf des Vorschreibemonats fällig. Die Verrechnung des Betriebsbeitrages zur UV wird auch im Fall einer gemeinsamen Betriebsführung in der Praxis immer dem Mann vorgeschrieben.

Die Beiträge zur Pflichtversicherung werden dem Betriebsführer vorgeschrieben.
Die nach dem BSVG vorgeschriebenen Beiträge sind für alle Vers.-Zweige auch bei untermonatigem Beginn bzw. Ende der Pflichtversicherung (KV, UV) monatlich in voller Höhe zu leisten.

Praxis: eine Saldenbestätigung wird üblicherweise nicht zugesandt.
Die telefonische Bekanntgabe des aktuellen Saldos unter Hinweis auf die Vorschreibung genügt.


Beitragsvorschreibung

Die SV-Beiträge - auch die KoA f. Inanspruchnahme von Leistungen aus der KV - werden ebenso wie ggf. die Beiträge zur SEVO vierteljährlich im Nachhinein vorgeschrieben.
(1. Vorschreibung f. 1. Qu erfolgt Anfang April).

Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt.
Werden die Beiträge zur Pflichtvers. nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (SIEHE ZAHLUNGSVERZUG) LINK EINFÜGEN
(Fälligkeit 1. Qu: 30.4. + 14 Tage)

Formular: Einzugsermächtigung: BW-042
Beitragsrückzahlung BW-045a
Rückzahlungsanträge müssen bei gemeinsamer Führung nur von einer Pers. unterzeichnet werden.


Nebentätigkeiten

Beiträge für land/forstwirtschaftl. Nebentätigkeiten werden für das jeweilige Beitragsjahr nur einmal, und zwar im Nachhinein, im darauffolgenden Beitragsjahr vorgeschrieben.
Sie sind mit Ende des Kalendermonats fällig, in dem die Vorschreibung erfolgt.
Nachdem die Nebentätigkeit bis 30.04. des Folgejahres zu melden ist und vom VS bearbeitet werden muss, erfolgt die Vorschreibung im Quartal nach der Bearbeitung.

Erstmeldung land/forstwirtschaftl. Nebentätigkeit: BW-006a
Meldung der Einnahmen bereits gemeldeter NT: BW006b
Antrag auf Zurechnung von BGRL-Teilung: BW-108
Widerruf der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen: BW-109

vorschreibung_der_beitraege.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/31 12:20 von trobiwiki

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