unterstuetzungsfonds
Inhaltsverzeichnis
Unterstützungsfond
Allgemeine Infos
- Freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch, Beurteilung durch LST-Ausschuss
- Bei SVS versichert (auch Pension)
- Hilfe für bestimmte finanziell belasteten Situationen
- Unterstützungsleistung aus Mitteln der PV und der KV.
Einkommensgrenzen
- Nettoeinkommen des Vers. od. Pensionisten nicht höher als € 1.308,00/mtl.
- Erhöhung für Ehepartner: € 563,00
- Erhöhung für jedes unversorgte Kind: € 281,00
- EK von Angehörigen wird hinzugerechnet
Nicht angerechnet werden
- Pflegegeld (bzw. Leistungen, wg. Eines besonderen körperl. Zustandes bezahlt werden)
- Pensionssonderzahlungen (April und September)
- Pensionseinmalzahlungen
- Kinderzuschüsse und Familienbeihilfe
EK-Grenzen können außer Acht gelassen werden, wenn
- Erhöhte Aufwendungen
- Wesentliche Beeinträchtigung der EK-Verhältnisse
Leistungsumfang
Pensionsversicherung
- außergewöhnliches Ereignis, das mit hohen Kosten verbunden ist; Bsp. dringende Anschaffungen und Reparaturen
- wg. schwerer und langandauernder Erkrankung und dadurch EK-Ausfall
- wg. anderer besonderer Umstände
Krankenversicherung
- erhöhte Aufwendungen bei chronischen Krankheiten (Diabetes)
- infolge des Gesundheitszustandes erhöhte Ausgaben für Heizkosten
- Aufenthalte in Kur-, Genesungs- od. Erholungsheime, Zuschuss zu den Kosten einer Begleitperson
- Zahnersatz; wenn aus gesetzl. KV nur geringe Leistungen erbracht werden
- Hauskrankenpflege, wenn über die gesetzl. Höchstdauer hinaus Pflege erforderl.
Die Höhe wird immer im Einzelfall entschieden; in bestimmten Fällen ist die Höhe der Leistung begrenzt; Bsp. Diabetes: € 150,00/jährl. Oder Zahnersatz: € 560,00
Antragstellung
- Schriftlich; Antragsformular: GS-130005 + GS-130006 (wenn keine AZ bezogen wird)
- EK-Grenze inkl. etwaiger EK des Ehepartners bzw. eingetr. Partner (nicht Lebensgefährte), als Nachweis gilt hier das Beiblatt zum Antrag, es erfolgt keine rückwirkende EK-Prüfung!
Mögliche Zuschüsse für folgende Leistungen
- Diabetikerzuschuss, 1x jährlich
- Diätkosten, 1x jährlich
- Heizkostenzuschuss, 1x jährlich
- Generell nicht pfändbare Gegenstände
→ Ofen
→ Kühlschrank
→ Waschmaschine
- Psychotherapien
- Zähne
- Treppenlift
- Badadaptierungen
- Hoher Restkostenanteil bei Sachleistungen
- Bestattungskosten
Keine UF-Leistung
- Brillen
- Hörgeräte
- Physiotherapie
- Privatarzthonorare
GS-130005+ GS-130006
unterstuetzungsfonds.txt · Zuletzt geändert: 2022/07/07 10:07 von trobiwiki