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unterstuetzungsfonds

Unterstützungsfond

Allgemeine Infos

  • Freiwillige Leistung, kein Rechtsanspruch, Beurteilung durch LST-Ausschuss
  • Bei SVS versichert (auch Pension)
  • Hilfe für bestimmte finanziell belasteten Situationen
  • Unterstützungsleistung aus Mitteln der PV und der KV.

Einkommensgrenzen

  • Nettoeinkommen des Vers. od. Pensionisten nicht höher als € 1.308,00/mtl.
  • Erhöhung für Ehepartner: € 563,00
  • Erhöhung für jedes unversorgte Kind: € 281,00
  • EK von Angehörigen wird hinzugerechnet

Nicht angerechnet werden

  • Pflegegeld (bzw. Leistungen, wg. Eines besonderen körperl. Zustandes bezahlt werden)
  • Pensionssonderzahlungen (April und September)
  • Pensionseinmalzahlungen
  • Kinderzuschüsse und Familienbeihilfe

EK-Grenzen können außer Acht gelassen werden, wenn

  • Erhöhte Aufwendungen
  • Wesentliche Beeinträchtigung der EK-Verhältnisse

Leistungsumfang

Pensionsversicherung

  • außergewöhnliches Ereignis, das mit hohen Kosten verbunden ist; Bsp. dringende Anschaffungen und Reparaturen
  • wg. schwerer und langandauernder Erkrankung und dadurch EK-Ausfall
  • wg. anderer besonderer Umstände

Krankenversicherung

  • erhöhte Aufwendungen bei chronischen Krankheiten (Diabetes)
  • infolge des Gesundheitszustandes erhöhte Ausgaben für Heizkosten
  • Aufenthalte in Kur-, Genesungs- od. Erholungsheime, Zuschuss zu den Kosten einer Begleitperson
  • Zahnersatz; wenn aus gesetzl. KV nur geringe Leistungen erbracht werden
  • Hauskrankenpflege, wenn über die gesetzl. Höchstdauer hinaus Pflege erforderl.

Die Höhe wird immer im Einzelfall entschieden; in bestimmten Fällen ist die Höhe der Leistung begrenzt; Bsp. Diabetes: € 150,00/jährl. Oder Zahnersatz: € 560,00

Antragstellung

  • Schriftlich; Antragsformular: GS-130005 + GS-130006 (wenn keine AZ bezogen wird)
  • EK-Grenze inkl. etwaiger EK des Ehepartners bzw. eingetr. Partner (nicht Lebensgefährte), als Nachweis gilt hier das Beiblatt zum Antrag, es erfolgt keine rückwirkende EK-Prüfung!

Mögliche Zuschüsse für folgende Leistungen

  • Diabetikerzuschuss, 1x jährlich
  • Diätkosten, 1x jährlich
  • Heizkostenzuschuss, 1x jährlich
  • Generell nicht pfändbare Gegenstände
    → Ofen
    → Kühlschrank
    → Waschmaschine
  • Psychotherapien
  • Zähne
  • Treppenlift
  • Badadaptierungen
  • Hoher Restkostenanteil bei Sachleistungen
  • Bestattungskosten

Keine UF-Leistung

  • Brillen
  • Hörgeräte
  • Physiotherapie
  • Privatarzthonorare

GS-130005+ GS-130006

unterstuetzungsfonds.txt · Zuletzt geändert: 2022/07/07 10:07 von trobiwiki

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