transportkosten
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Transportkosten
Ersatz der Reise-(Fahrt)kosten ausschließlich, wenn eine Rezeptgebührenbefreiung aufgrund bes. Schutzbedürftigkeit vorliegt (KEIN REGO), für folgende „Fahrten“:
- Aufsuchen der nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsstelle
- Körpergerechte Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
UND
- Die Behandlungsstelle bzw. Anpassungsort laut Satzung mehr als 40km vom Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort entfernt ist.
- KEINE Vergütung innerhalb eines Stadtgebietes, außer die Fahrt führt in ein Stadtgebiet oder aus einem Stadtgebiet hinaus, in diesem Fall wird auch jener Teil vergütet, der innerhalb eines Stadtgebietes liegt.
- Auch bei Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (Heilverfahren) oder einer REHA und der Vers. aufgrund besonderer soz. Schutzbed. Von der Rezeptgebühr befreit ist
- reine Geldleistung
- Es können öffentliche oder private Verkehrsmittel benützt werden,
- Bestätigung der Behandlungsstelle ist vorzulegen (Kopie Ambulanzkarte, SVS-Formular…)
Ohne Vorliegen einer Rezeptgebührenbefreiung
- Für Fahrten im Zusammenhang mit einer von der SVS angeordneten ärztl. Begutachtung des Gesundheitszustandes, insbes. zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
- Für Fahrten zur Durchführung einer Dialyse oder einer Chemo-/Strahlentherapie aufgrund einer onkologischen Erkrankung
- Für Fahrten im Zusammenhang mit Maßnahmen der med. Rehab Kosten für die Beförderung in eine Krankenanstalt, die vorwiegend der Rehab dient, bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Whg. des Rehabilitands sowie zur körpergerechten Anpassung von Köperersatzstücken, orth. Behelfen und anderen Hilfsmitteln
Krankentransport
- Für gehunfähige Kranke; die zu besonderen Untersuchungen und Behandlungen gebracht werden sollen, oder Spitalspflege; Übernahme der Kosten nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle!
- Ärztl. VO zwingend erforderlich; Arzt gibt auf dem Transportschein an, ob der Transport per Taxi oder Krankenwagen zu erfolgen hat
- VO muss im Vorfeld vom Arzt der LST bewilligt werden (Überprüfung med. Notwendigkeit, nächstgelegene Behandlungsstelle)
- Bestätigung der Behandlungsstelle erforderlich
- Meist SL; es wird direkt mit Vertragspartnern abgerechnet (ÖRK, Grünes Kreuz, etc.) Ersatzleistung bei privaten Transporten möglich (amtliches Kilometergeld)
BURGENLAND
- Österr. Rotes Kreuz
- Samariterbund Burgendland und soziale Dienste gemeinn. GmbH
KÄRNTEN
- Österr. Rotes Kreuz
- Österr. Bergrettungsdienst, Landesorg. Kärnten
- Österr. Wasserrettung, Landesverband Kärnten
- Johanniter Kärnten Rettungs- und Einsatzdienste mildtätige GmbH
- Samariter Kärnten
- Christopherus Flugrettungs-GmbH
NÖ
- Österr. Rotes Kreuz
- Arbeitersamariter-Bund Österr., Landesverband NÖ
- Christopherus Flugrettungsverein
OÖ
- Österr. Rotes Kreuz
- Arbeiter Samariter-Bund Österr.
SALZBURG
Österr. Rotes Kreuz Österr. Bergrettungsdienst, Landesorg. SBG
STMK
- Bergrettung
- Feuerwehr
- Bundesheer
- Grünes Kreuz STMK
- Steirische Höhlenrettung
- Rotes Kreuz STMK
- ÖVSV Amateurfunk
- Rettungshundebrigade
- Arbeiter Samariterbund
- Austrian Mantrailing Academy (Hunde)
- Grünes Kreuz Rettungshunde
- Malteser Hospitaldienst
- Rettungshundestaffel der Samariterbund STMK
TIROL
Rettungsdienst Tirol (RK in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariterbund, der Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hospitaldienst
VORARLBERG
- Österr. Rotes Kreuz
- Österr. Bergrettungsdienst, LST Vorarlberg
- Österr. Wasserrettung
WIEN
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Grünes Kreuz
- Johanniter Unfallhilfe
- Malteser Hospitaldienst
- Österr. Rettungshundebrigade
- SMD – Sozial Medizinischer Dienst Österreich
- Wiener Berufsrettung (MA-70)
- Wiener Rotes Kreuz
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