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selbstbehalt_verguetung

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Selbstbehalt & Vergütung

Vergütungen/Kostenersätze nach Vorlage von bezahlten Originalrechnungen (Onlineeinreichung möglich) werden erbracht für

Geldleistungsberechtigte

  • nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (in Satzung geregelt; bis zu 80% der entstandenen Kosten)
  • GL oder Sonderklasseberechtigte erhalten für Sonderklassekosten eines Krankenhauses nach Vorlage der bezahlten RE eine Vergütung bis zu 80% der Kosten (Prozentsatz wird selten erreicht)

Sachleistungsberechtigte

  • Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den die SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte abzügl. des vorgesehenen Kostenanteils
  • Von Rezeptgebühr befreiten Versicherten (AZ-Bezieher, EK-Befreite)

sowie von KoA-Befreiter wird für Behandlungen kein KoA mehr abgezogen (2014) erhalten 100% des Tarifes bzw. höchstens 100% der Kosten zurück.
Dasselbe gilt für mitversicherte Kinder und Waisenpensionisten sowie für Personen wg. Befreiung vom KoA wg. Dialysebehandlung, Chemo-/Strahlentherapie, Behinderung ab 50%, etc. (siehe: Befreite gem. §15a Abs. 2 der Satzung)

selbstbehalt_verguetung.1656918875.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/07/04 09:14 von trobiwiki

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