selbstbehalt_verguetung
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==== Selbstbehalt & Vergütung]]
Vergütungen/Kostenersätze nach Vorlage von bezahlten Originalrechnungen (Onlineeinreichung möglich) werden erbracht für
Geldleistungsberechtigte
- nach Vergütungstarif für ärztliche Hilfe (in Satzung geregelt; bis zu 80% der entstandenen Kosten)
- GL oder Sonderklasseberechtigte erhalten für Sonderklassekosten eines Krankenhauses nach Vorlage der bezahlten RE eine Vergütung bis zu 80% der Kosten (Prozentsatz wird selten erreicht)
Sachleistungsberechtigte
- Kostenersatz bis zur Höhe jenes Betrages, den die SVS als SL aufzuwenden gehabt hätte abzügl. des vorgesehenen Kostenanteils
- Von Rezeptgebühr befreiten Versicherten (AZ-Bezieher, EK-Befreite)
sowie von KoA-Befreiter wird für Behandlungen kein KoA mehr abgezogen (2014) erhalten 100% des Tarifes bzw. höchstens 100% der Kosten zurück.
Dasselbe gilt für mitversicherte Kinder und Waisenpensionisten sowie für Personen wg. Befreiung vom KoA wg. Dialysebehandlung, Chemo-/Strahlentherapie, Behinderung ab 50%, etc. (siehe: Befreite gem. §15a Abs. 2 der Satzung)
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