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Seöbstversicherung UV BSVG
Selbstversicherung in der UV nach ASVG oder BSVG setzt eine entsprechende selbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Mittätigkeit von Angehörigen voraus, die nicht bereits zu einer Pflichtvers. in der UV führt. Man hat dieselben Leistungen wie in der Pflichtversicherung
Personenkreis
- Selbstständig Erwerbstätige mit Betriebssitz im Inland
- Mit Zustimmung des selbstständigen Erwerbstätigen dessen Ehepartner, eingetr. Partner, Kind, Enkel, Wahl-/Stiefkind, Eltern, Großeltern, Wahl-/Stiefeltern, wenn diese im Betrieb tätig sind
Nach dem BSVG
- Schwiegerkinder und -eltern, sowie die Geschwister des Betriebsführers. Die Mittätigkeit muss unentgeltlich erfolgen
- Lebensgefährten des Betriebsführers oder eines seiner Kinder sowie der Lebensgefährte eines sonstigen nach § 3 BSVG unfallvers. Angehörigen (ausg. von Geschwistern des Betriebsführers)
- Pflegekinder
- Pflegende Angehörige, die den Vers. mit Anspruch auf Pflegegeld mind. Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häusl. Umgebung pflegen.
- Personen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag des Betriebes bestreiten und keiner Beschäftigung außerhalb des Betriebes nachgehen oder von einem Bauern-Pensionisten überwiegend erhalten werden.
- als Angehörige geltende Personen, welche mit dem Betriebsführer seit 10 Mon. in Hausgemeinschaft leben und diesem den Haushalt unentgeltlich führen, sofern kein arbeitsfähiger Ehepartner bzw. Partner im Haushalt lebt.
Antrag
Selbstversicherung UV nach ASVG oder BSVG ist bei der SVS zu beantragen
Versicherungsschutz
Es ist zu beachten, dass – auch bei Selbstvers. Nach BSVG – für jede zu schützende Person die Selbstvers. In UV eigens zu beantragen ist. Anders als in der Pflichtvers. nach BSVG gibt es in der Selbstvers. Keine Betriebsvers., die alle im Betrieb des Betriebsführers mittätigen Fam.-Angehörigen „automatisch“ schützt.
Beginn und Ende
Beginn: mit dem auf den Beitritt folgenden Tag
Ende:
- Mit dem Wegfall der Voraussetzungen
- Mit dem Tag des Austrittes
- Wenn der fällige Betrag nicht binnen 1 Mon. nach schriftl. Mahnung gezahlt
- worden ist, mit dem Monat, für den zuletzt ein Beitrag entrichtet worden wurde.
Beitrag
Für jede versicherte Person ist ein eigener, monatl. Fixer Beitrag zu leisten. BGRL und Beitragssatz sind in der SVS-Satzung festgelegt
BGRL ist nach Wahl der versicherten Person folgender Betrag, der Beitragssatz beträgt 1,9%. Die BMGRL für GL in der UV beträgt das 360-fache dieser tägl. BGRL, weshalb ein höherer Beitrag auch zu einer entsprechenden Leistungsverbesserung führt.
| Stufe | BGRL tägl. | BGRL mtl. | Beitrag mtl. | BMGRL |
|---|---|---|---|---|
| 1 | € 22,81 | € 684,30 | € 13,00 | € 8.045,86 |
| 2 | € 45,63 | € 1.368,90 | € 26,01 | € 16.091,73 |
| 3 | € 91,37 | € 2.741,10 | € 52,08 | € 32.224,38 |
Die BGRL kann mit Wirkung ab Beginn des der Antragstellung folgenden Kalendervierteljahres verändert werden. Diese Beträge werden jährlich auf Basis der gesetzl. Grundlagen aufgewertet. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn eines KM fällig.
Meldepflicht
Selbstversicherte haben jede für die Versicherung bedeutsamen Änderungen binnen 1 Monat der zuständigen Landesstelle der SVS zu melden.
Versicherungsschutz
- Die Unfallversicherung nach dem BSVG bietet Vers.-Schutz
- Für Arbeitsunfälle, die sich im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den land-/forstwirtschaftl. Betrieb ereignen bzw.
- Für Berufskrankheiten, die durch die Tätigkeit in dem land-/forstwirtschaftl. Betrieb verursacht werden.
Unfall-/Berufskrankheitsmeldung
- Jede AU und jede BK, durch die eine versicherte Pers. Getötet oder mehr als 3 Tage arbeitsunfähig wird, muss der Betriebsführer binnen 5 Tagen mittels Unfall-/Berufskrankheitsmeldung die Meldung vornehmen. (auch über www.svs.at möglich.)
Leistungen
- SL bei Eintritt des AU oder BK sind dieselben wie bei Pflichtvers.
- BGRL hat bei Eintritt AU oder BK Auswirkungen auf die Höhe der Geldleistungen (VR)
- Vorbeugende Maßnahmen (Unfallverhütung)
- Wiederherstellende Maßnahmen (Unfallheilbehandlung, Reha, Beistellung von Prothesen, orthop. Behelfen und andere Hilfsmittel)
- Finanziell ausgleichende Maßnahmen (Betriebsrente, Hinterbliebenenrenten.
Beispiele Versehrtenrente
Beispiele 2021
| BGRL | MdE 20% | MdE 50% | MdE 100% |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | € 76,59 | € 229,79 | € 74,46 |
| Stufe 2 | € 153,22 | € 459,67 | € 1.149,17 |
| Stufe 3 | € 306,82 | € 920,47 | € 2.301,17 |