schwerarbeitspenison_korridorpension
Inhaltsverzeichnis
Schwerarbeitspension und Korridorpension
| PENSION | Erforderliche Versicherungsmonate | |
|---|---|---|
| Schwerarbeitspension | Mindest-Versicherungszeit | Sonderbestimmungen |
| Anfallsalter Frauen und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab 2024 relevant) Abschlag: 0,15% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung 1,8%/12 KM max. 9,9% | 540 Versicherungsmonate | - Letze 240 KM mind. 120 BM Schwerarbeit geleistet - Für Feststellung der Schwerarbeit für land-/forstwirtschaftl. Tätigkeit Einzelfallprüfung erforderl. - Umwandlung einer EU-Pension in eine Schwerarbeitspension möglich (Übernahme des Abschlags) |
| KORRIDORPENSION | 480 Versicherungsmonate | - Bei jedem Antrag wird ein Günstigkeitsvergleich durchgeführt Anspruch auf EU-Pens., Schwerarbeitspens. oder Langzeitversichertenregelung günstiger - Umwandlung einer EU-Pension in eine Korridorpens. möglich (Übernahme des Abschlags und weiterer Abschlag für Korridorpens.) |
| Anfallsalter Frauen und Männer ab dem vollendeten 62. LJ (für Frauen erst ab 2028 relevant) Abschlag: 0,24% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung, 5,1%/12 KM max. 15,3% |
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Abschlagsfreiheit → Emde üer 31.12.2021 → Schutzbestimmungen
- Personen, die bis 31.12.2021 540 BM der Pflichtversicherung inkl. 60 Mon. KIZ erfüllen, können weiterhin abschlagsfrei in Pension gehen, auch wenn das Anfallsalter erst später erfüllt wird und der Stichtag erst im Jahr 2022 oder später liegt.
Zuverdienst bei Schwerarbeitspension
die Sonderzahlungen werden nicht angerechnet / Info Peter Wimmer, 11.12.2017
ACHTUNG: Umwandlung in Korridorpension zum 65 LJ; AUTOMATISCH, wenn keine Nachteile dabei entstehen
schwerarbeitspenison_korridorpension.txt · Zuletzt geändert: 2023/02/23 10:57 von trobiwiki