neufoeg
Inhaltsverzeichnis
NeuFöG - Neugründungs-Förderungsgesetz
Notwendig sind eine Beratung und Antrag! Mitglieder einer Kammer, erfolgt die Beratung zum NeuFöG ausschließlich bei dieser. Künstler, Journalisten, alle neuen Selbstständigen müssen die Beratung bei der SVS einholen
Betriebsgründung
- Gewerbebetrieb
- Selbstständige Arbeit
- Land-/Forstwirtschaft
- Auch Betriebsübertragungen (außer bei Änderung der Rechtsform. Bsp. von OG zu GmbH; das ist keine Neugründung!)
* Soll Betriebsgründer finanziell entlasten
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben:
- Anmeldung von Gewerben
- Ansuchen und Erteilung von Konzessionen und Ausübungsbefugnissen
- Beilagen, Zeugnisse und Auszüge aus dem Strafregister, wenn Sie für die Gründung benötigt werden
Lohnabgaben für Arbeitnehmer
Im KM der Neugründung und in den folgenden 11 KM sind folgende Abgaben nicht zu bezahlen:
- DG-Beiträge zu FLAF und WBF
- Beiträge zur gesetzl. UV
- Kammerumlage für beschäftigte Arbeitnehmer
Steuern
- Gerichtsgebühren (um Firma/Gesellschafter/Geschäftsführer im Firmenbuch einzutragen)
- Gesellschaftssteuer (um Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften von AG, GmbH, etc. zu erwerben
Keine Abgabenbefreiung
- Allgemeine Dokumente die die Identität oder Qualifikation belegen:
- Prüfungszeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.
Sachliche Erfordernisse:
Ansuchen um Baubewilligung, etc.
Abgaben für Rechtsgeschäfte Vertragsgebühren für Darlehen, Kredite oder Bestandsverträge
neufoeg.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/05 09:47 von trobiwiki