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mitversicherung_bsvg

Für Ehepartner, eingetr. Partner und Lebensgefährten ist in der Regel ein Zusatzbeitrag vorgesehen, der vom Versicherten (3,4% der BGRL) zu entrichten ist – unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen vorgesehen. Für Kinder ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen

Gilt nicht, wenn der Angehörige

  • Aktuell ein Kind erzieht oder sich in der Vergangenheit zum. 4 Jahre der Kindererziehung gewidmet hat oder
  • Pflegegeld der Stufe 3 oder höher erhält
  • Den Angehörigen Pflegen (mind. Stufe 3)
  • Das Netto-EK des Vers. den AZ-Richtsatz für Ehepaare in Höhe von € 1.578,36 nicht übersteigt
  • Eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit besteht.

Diverse Zusatzvoraussetzungen

Ehepartner, eingetr. Partner:

  • Bestreiten des Lebensunterhaltes aus dem Ertrag des land-/forstwirtschaftl. Betriebes


Lebensgefährte:

  • Mit dem Vers. nicht verwandt
  • Hausgemeinschaft seit mind. 10 Mon.
  • Unentgeltliche Führung des Haushalts
  • Kein arbeitsfähiger Ehepartner im gem. Haushalt vorhanden


Andere Pers., die den Lebensunterhalt aus dem Betrieb bestreiten

  • Bestreiten des Lebensunterhalts aus land-/forstwirtschaftl. Betrieb UND
  • Keine hauptberufl. Beschäftigung außerhalb des Betriebes ODER
  • Erhaltung durch einen Bauernpensionisten


Pflegeperson bei Pflege eines nahen Angehörigen

  • Ehepartner bzw. eingetr. Partner
  • Pers., die mit der pflegebed. Pers. Gerade oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind (Cousin)
  • Wahl-, Stief-, Pflegekinder und Wahl-, Stief-, Pflegeeltern
  • Eine mit dem Vers. nicht verwandet Pers., die mit ihr in einer Hausgemeinschaft lebt und den Haushalt unentgeltlich führt

Voraussetzungen

  • Pflege des Vers. mit Anspruch auf Pflegegeld mind. 3
  • Ganz überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft
  • Pflege in häusl. Umgebung

Kurzzeitunterbrechungen durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub des pflegebed. Pers. Bzw. der Pflegepers. Bleibt für das Aufrechterhalten des KV-Schutzes außer Betracht.

mitversicherung_bsvg.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 09:57 von trobiwiki

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