land-_und_-forstwirtschaftliche_nebentaetigkeiten
Inhaltsverzeichnis
Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten - TEIL I
Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten - lt. Anlage 2 zum BSVG
| WENN | - die Tätigkeit neben einem LAND/FORSTWIRTSCHAFTL. HAUPTBETRIEB¹ erfolgt (und sachlich nahegestellt/wirtschaftlich untergeordnet) - dafür keine GEWERBEBERECHTIGUNG erforderlich ist |
|---|
| Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft | Beitragsbelastung |
|---|---|
| Verarbeitung, Bearbeitung und vermarktung überwiegend eig. Naturprodukte sowie Mostbuschenschank und Almausschank | JA ² ³ |
| Persönliche Dienstleistung (mit oder ohne eigene Betriebsmittel) für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe einschließlich der Tätigkeit als Betriebshelfer (im Rahmen eines Maschinen- und Betriebshilferinges) sowie als Holzakkordant | JA |
| Kommunaldienstleistungen (gem. § 2 Abs. 4 Z 4 lit. a bis c GewO 1994 ) z.B. Mähen von Straßenrändern und Böschungen, Sammeln und Kompostieren von fremden Abfällen, Schneeräumung) | JA |
| Fuhrwerksdienste sowie das Vermieten und Einstellen von Reittieren | JA |
| Vermieten von land(forst)wirtschaftlichen Betriebsmitteln | JA |
| Buschenschank (Weinbuschenschank soweit dieser nicht auf der Basis eines „Anmeldegewerbes“ geführt wird ) | JA |
| Privatzimmervermietung („Urlaub am Bauernhof“) bis zu 10 Fremdbetten, soweit eine wirtschaftliche Einheit mit dem bäuerlichen Betrieb besteht | JA ³ |
1 = Einheitswertbetrieb (Flächenbetrieb)
2 = Einkünfte aus Vermarktung von eigener Urproduktion gelten weiterhin als „beitragsfrei“!
3 = Freibetrag bis € 3.700,- (gem. Freibetrag für „Direktvermarktung“, „Mostbuschenschank“, und Ausschank im Rahmen einer Almbewirtschaftung - eig. Freibetrag für
Privatzimmervermietung), sofern die Beitragsgrundlagenermittlung durch die „Pauschal-Anrechnung“ erfolgt.
Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten - TEIL II
land-_und_-forstwirtschaftliche_nebentaetigkeiten.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/04 13:41 von trobiwiki