Inhaltsverzeichnis
Beginn Pflichtversicherung
* GmbH mit Gewerbe + 25% beteiligt * geschäftsführender Gesellschafter im FB eingetragen * handelsrechtl. Geschäftsführer ist daher bei SVS pflichtvers.
- Aufgrund dieser Tätigkeit als Geschäftsführer pflichtvers., EK nicht relevant!
- Ausnahmemöglichkeit: Austragung aus FB, sonst keine!
- Gesellschafter GmbH + kein EK + DV = wenn DV die Mindest-BGRL erreicht, ist Herabsetzung auf € 0,00 möglich
GmbH entsteht durch
- Eintragung im FB / Gesellschaftsvertrag
- Evtl. bedarf des Notariat Aktes
- Auch Versichert, wenn kein EK
Unterlagen für die Anmeldung
Auszug aus dem FB und Gesellschaftsvertrag
GmbH mit Gewerbe; 25% beteiligter geschäftsführende Gesellschafter
- geschäftsführender Gesellschafter im FB eingetragen
- handelsrechtl. Geschäftsführer bei SVS pflichtvers.
- Über 25%: GSVG pflichtvers.
- Unter 25%: ASVG versichert (angestellt);
- Listenpunktwenn Beteiligung unter 25% und nicht angestellt bei dieser GmbH, dann Pflichtversichert nach GSVG
Gesellschafter: ASVG wenn
Keine Gewerbeberechtigung
Gewerberechtl. Geschäftsführer
Muss mind. 20 Std. beschäftigt sein, ist dann ASVG vers., wird von ÖGK geprüft!
Treuhänder-Anteile
Nicht für SVS relevant
Alterspens. + geschäftsführender Gesellschafter ohne Gewerbeschein
- Pflichtversichert;
- Einkommen wirkt sich nicht auf die Pension aus
Pensionist + Gesellschafter einer GmbH, nicht mittätig
Gewinnausschüttung: keine Auswirkung
Handelsrechtl. Geschäftsführer + Gesellschafter ohne Gewerbeschein
- 2/1/4; neuer Selbstständiger
- Mit Gewerbe: Vers.-Erklärung VS-110024
—-
Ausscheiden handelsrechtl. Geschäftsführer
Ist der Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des Geschäftsführers im FB; Ende immer Monatsletzter
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt
GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt mit einer Beteiligung bis zu 25% ist entweder angestellt (geringf. Mögl.) Einkommen ist nicht relevant; ansonsten GSVG pflichtvers.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer
Ist in dieser Tätigkeit angestellt, außer er hat mehr als 25% (wird von ÖGK geprüft, oft bis zu 49% möglich), ansonsten ist er ein „neuer Selbstständiger“
Ende / Auflösung
- Ende mit Monatsletzten, wenn Gewerbeberechtigung zurückgelegt bzw. beendet wird
- Löschung aus dem Firmenbuch
- Bereits als gesch. Gesellschafter bei SVS vers.
Sperrminorität
Kann durch seine Anteile den Beschluss verhindern; er verfügt über eine sogenannte Sperrminorität
Die Sperrminorität bezeichnet jenen Teil eines Unternehmens, der durch seine Minderheitenrechte bei Abstimmungen Beschlüsse verhindern kann. Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit bei einem Abstimmungsverfahren, welche für wichtige Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens vorgesehen ist.
Gesellschaftsgemeinschaft geht verloren
Ende der Pflichtversicherung (Monatsletzter nach der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden.
Arzt mit freiwilliger KV bei Ärztekammer + GmbH
SVS pflichtversichert; KV hat keine Auswirkungen auf ärztl. Tätigkeit
Wenn Eintrag im FB als handelsrechtl. Geschäftsführer aufrecht bleibt
GmbH: Gewerbe abgemeldet = 2/1/4 Anmeldung möglich
GmbH mit Gewerbeschein: nur Gesellschafter über 25%
2/1/4
GesbR
AG 46 möglich
Verlustvortrag
Nicht relevant für SVS §25 Abs. 2 GSVG
Prokurist + Beteiligung + Sperrminorität
Neuer Selbstständiger
Funktionsgebühren
Nicht SV-Pflichtig nach §29 EstG Grundsätzlich dürfen diese bei SVS nicht aufscheinen, wenn doch, dann Fehler im ESTB → an STB oder Finanzamt verweisen
Holding GmbH
- Neuer Selbstständiger (2/1/4)
- Wenn GmbH in eine Holding einfließt die keine Gewerbeberechtigung hat, dann 2/1/4
—- Gewerbeschein abmelden: FB egal, wenn kein EK und keine Bezüge, dann Mindst-BGRL bis zum Ende Gewerbe
Angestellter GF
Jeder angestellter GF ist nicht bei SVS versichert, auch bei Geringfügigkeit
RESI-Fragebogen
Für alle neuen Gewerbeanmeldungen zwingend auszufüllen
Atypischer Gesellschafter m. Geschätsführerbefugnisse und EK
Auch dann Sozialversicherungspflichtig!
GMBH & Co KG
Geschäftsführender Gesellschafter der Komplementär-GmbH unterliegt KV und PV nach GSVG, wenn Mitglieder der Kammer