Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


infos_zu_aerztlichen_taetigkeiten

Inhaltsverzeichnis

Infos zur ärztl. Tätigkeiten

Bestattungsbeihilfe der Ärztekammer Nicht sozialversicherungspflichtig
Hinterbliebenen-Unterstützungsleistung der ÄK Nicht vers.-pflichtig“ Hinterbliebene müssen Bestätigung der ÄK an SVS senden
Vorzeitiger Mutterschutz FSVG Ärztin kann Tätigkeit bei ÄK ruhend melden, dann Ende Pflichtvers.
B-KUVG Ärzte sind als Magistratsbedienstete nur für die ärztl. Tätigkeit aus FSVG ausgenommen,
wenn ein Anspruch auf Ruhe-/Versorgungsgenuss besteht (Nachweis!)
Sondergebühren Nachweis von ÄK nur in Wien erforderlich
Arzt mit Sondergebühren = 2/1/4 Sondergebühren stellen jedenfalls EK aus selbständiger Arbeit dar. Diese EK müssen grundsätzlich
der SVS bekannt gegeben werden, damit eine Beitragsfeststellung möglichst aktuell erfolgen Kann.
Ebenso muss das Ende der Sondergeb. Der SVS bekannt gegeben werden,
ärztl. Tätigkeiten unterliegen der Beitragspflicht in PV (20%) und UV.
Arzt mit Sondergeb. + Wo-Geldbezug Nachweis über Wochengeldbezug von ÖGK oder MuKi-Pass, dann wird die Pflichtvers. beendet.
AG46 KBG: wenn sie geringfügig arbeiten würde ist möglich; Wenn wieder Beginn der Tätigkeit:
Meldung muss von Vers. erfolgen
Ordination: ruhend oder Beiträge zu entrichten
Wohlfahrtsfond Nicht sozialversicherungspflichtig
Hausapotheke EK aus selbstständiger Tätigkeit (nicht GSVG zuzuordnen)
Notarzt = FSVG Wie Wohnsitzarzt; Meldung von ÄK
Wohnsitzarzt + eig. Ordination Wohnsitzarzt wird beendet, GSVG
FSVG wird im System eingespielt, wg. eig. Ordination
Zusammentreffen FSVG HBGRL + GSVG neu Verhältnismäßige Kürzung wird vorgenommen
infos_zu_aerztlichen_taetigkeiten.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/30 13:06 von trobiwiki

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki