gmbh_allgemeine_info
Inhaltsverzeichnis
GmbH: geschäftsführende Gesellschafter GmbH
| An- Abmeldung durch | Firmenbuch und Gewerbebehörde (Gesellschaftsvertrag, evtl. bedarf des Notariataktes) |
|---|---|
| Gesetz | GSVG |
| Pflichtversicherung | PV, KV; UV |
| Dauer der Pflichtversicherung | Datum des Antrages auf Eintragung im Firmenbuch (GS und GF) UND GWB bis Monatsletzten |
| Ausnahmemöglichkeiten | NB; ASVG Pflicht aufgrund eines DV zu derselben GmbH (Richtwert 25% GS-Anteile) |
| Selbstversicherung 14 a/b | Nein |
| Mehrfachversicherung | PV, KV |
Beginn
- Mit dem Tag ab dem Gewerbe/gewerberechtl. Bewilligung von GmbH ausgeübt werden darf
- Gesellschafter wird zusätzl. zum handelsrechtl. Geschäftsführer bestellt: beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung des Geschäftsführers im FB beantragt wird. (Maßgeblich ist Datum des Einlangens dieses Antrages bei FB)
- Handelsrechtl. Geschäftsführer zusätzl. Gesellschafter: Beginn mit dem Tag der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile erworben werden
- Eintritt Geschäftsführers in die Gesellschaft: mit dem Tag des Eintritts
Ende/Auflösung
- Mit dem letzten des Monats, in dem das Gewerbe bzw. die gewerberechtl. Bewilligung der GmbH zurückgelegt/beendet wird.
- Ausscheiden als handelsrechtl. Geschäftsführer aus GmbH: Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des GF im Firmenbuch
- Ende Pflichtvers.: Monatsletzter nach Einlangen des Antrages bei FB
- Gesellschaftseigenschaft geht verloren: Ende Monatsletzter nach notarieller Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden.
Ende/Ausscheiden eines Gesellschafters
- Löschung aus dem Firmenbuch
- Bereits als geschäftsführender Gesellschafter bei SVS vers., wenn er als geschäftsf. Gesellschafter angestellt wird: Abmeldung autom. durch den HVB, sobald die Anmeldung bei ÖGK erfolgt
gmbh_allgemeine_info.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/05 10:06 von trobiwiki