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gmbh_allgemeine_info

GmbH: geschäftsführende Gesellschafter GmbH

An- Abmeldung durch Firmenbuch und Gewerbebehörde (Gesellschaftsvertrag, evtl. bedarf des Notariataktes)
Gesetz GSVG
Pflichtversicherung PV, KV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Datum des Antrages auf Eintragung im Firmenbuch (GS und GF) UND GWB bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten NB; ASVG Pflicht aufgrund eines DV zu derselben GmbH (Richtwert 25% GS-Anteile)
Selbstversicherung 14 a/b Nein
Mehrfachversicherung PV, KV



Beginn

  • Mit dem Tag ab dem Gewerbe/gewerberechtl. Bewilligung von GmbH ausgeübt werden darf
  • Gesellschafter wird zusätzl. zum handelsrechtl. Geschäftsführer bestellt: beginnt mit dem Tag, an dem die Eintragung des Geschäftsführers im FB beantragt wird. (Maßgeblich ist Datum des Einlangens dieses Antrages bei FB)
  • Handelsrechtl. Geschäftsführer zusätzl. Gesellschafter: Beginn mit dem Tag der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile erworben werden
  • Eintritt Geschäftsführers in die Gesellschaft: mit dem Tag des Eintritts

Ende/Auflösung

  • Mit dem letzten des Monats, in dem das Gewerbe bzw. die gewerberechtl. Bewilligung der GmbH zurückgelegt/beendet wird.
  • Ausscheiden als handelsrechtl. Geschäftsführer aus GmbH: Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des GF im Firmenbuch
    • Ende Pflichtvers.: Monatsletzter nach Einlangen des Antrages bei FB
    • Gesellschaftseigenschaft geht verloren: Ende Monatsletzter nach notarieller Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden.

Ende/Ausscheiden eines Gesellschafters

  • Löschung aus dem Firmenbuch
  • Bereits als geschäftsführender Gesellschafter bei SVS vers., wenn er als geschäftsf. Gesellschafter angestellt wird: Abmeldung autom. durch den HVB, sobald die Anmeldung bei ÖGK erfolgt
gmbh_allgemeine_info.txt · Zuletzt geändert: 2022/05/05 10:06 von trobiwiki

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