faq_e-card_e106_e109
| Ersatzkrankenschein | Wenn eine Ordination kein E-Cardlesegerät besitzt |
| Arztwechsel unter Quartal | Grundsätzlich möglich, wenn Arzt mtl. Abrechnet, sonst Fachbereich, E-Cardfreischaltung ACHTUNG: wird im selben Qu. ein Wahlarzt und ein Vertragsarzt derselben Fachrichtung in Anspruch genommen: keine Kostenerstattung möglich! |
| E-Cardfreischaltung | Grundsätzlich GS Wien: VS |
| E-Card vergessen | Arzt kann einen Ersatz verlangen oder Privathonorar ausstellen ACHTUNG: Ordination kann nicht mit O-Card abrechnen (sieht nur Vers.-Status) |
| Aufenthalt im EU-Land + KH/Arzt | Entweder mit EKVK oder Privatrechnung (Vergütung nach österr. Tarif) |
| E-Card Bestellung | Im System kontrollieren, ob ein Foto gespeichert ist (ab 14. LJ), sonst muss der Vers. Bei einer Registrierungsstelle pers. ein geeignetes Bild abgeben (www.chipkarte.at) Ö-Staatsbürger: neuer FS oder Pass liegt vor, aber kein Bild gespeichert, muss sich der Vers. Mit der jeweiligen Behörde in Verbindung setzen. Dann ist Tage darauf eine E-Cardbestellung möglich. |
| Datenspeicherung auf E-Card | Es werden keine Daten auf der E-Card gespeichert, sondern im E-Cardsystem des jeweiligen Arztes. Kein anderer hat Zugriff! |
| Urlaubskrankenschein + Dauerbetreuung | Auch über www.svs.at/urlaubsbetreuung bzw. www.svs.st/dauerbetreuung möglich. |
faq_e-card_e106_e109.txt · Zuletzt geändert: 2022/06/02 11:48 von trobiwiki