eltern-kind-kur_fuer_pfelgende_angehoerige
Inhaltsverzeichnis
- Für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige, Pensionisten oder Angehörige im Sinne GSVG
- Kind: Pflegegeldbezug oder erhöhte FBH
- 14-tägige Auszeit und Erholung
- Betreuung durch Heilpädagogen oder Kinderkrankenpfleger für 6 Stunden/Tag.
Kosten für pflegenden Elternteil und Kind
- Einkommensabhängig; (wie bei Kur)
- Für jede weitere Begleitperson eine preisgünstige Wochenpauschale die privat zu zahlen ist
Antrag
- Grünes Antragsformular für Kurheilverfahren – HV-Kur1 (liegt in ‚LST oder beim Arzt auf)
- Für das Kind: Formlos mit Nachweis der Beeinträchtigung bzw. über die erhöhte FBH
Kontaktdaten: dlz.hv@svs.at
Miteinander Auszeit
- Für Mütter oder Väter mit 2-12-jährigen Kindern
- Formloser Antrag
- 19 Tage Aufenthalt
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