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elektronisches_kommunikationsservice_ekos

Verpflichtend seit 2019 für

  • CT
  • MRT
  • Humanenergetische Untersuchung
  • Nuklearmed. Untersuchung
  • Klinisch-psychologische Diagnostik
  • Knochendichtemessung
  • Röntgentherapie
  • Sonographie

So funktioniert das System

ACHTUNG: auf der E-Card werden keine Gesundheitsdaten gespeichert!!!!

  • Arzt erstellt erforderliche Zuweisung
  • Bekanntgabe der E-Mailadresse und/oder Handynummer (bzw. Kontaktpers.) direkt in der Ordination
  • Ist die notwendige Behandlung bewilligungspflichtig, wird die e-Zuweisung autom. an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
  • Versicherter erhält kostenfreies SMS od. E-Mail mit Antragscode
  • Bewilligungsfrei  Terminvereinbarung mit Code u. SV-Nr. sofort möglich
  • Bewilligungspflichtig  autom. Benachrichtigung von der Krankenkasse per SMS/E-Mail

Vorteile

  • Versicherter erfährt sofort, ob die Behandlung einer Bewilligung bedarf
  • Einreichung bei Krankenkasse erfolgt automatisch
  • Status der e-Zuweisung kann jederzeit im Serviceportal (www.meinesv.at) abgerufen werden
  • Zuweisung bleibt 3 Mon. lang gültig, wenn innerhalb eines Monats ein Termin für die Untersuchung vereinbart wird (vorher: 1 Mon.)

Antragsstatus

  • Übertragen → Antrag wurde übertragen, Ergebnis liegt noch nicht vor
  • Beantwortet → Ergebnis der Bearbeitung liegt vor
  • Storniert → vom Versicherten selbst in MeineSV; durch die Krankenkasse oder durch (mündl.) Erlaubnis bzw. Aufforderung durch den Arzt
  • Evident → Freigabe kann von der Krankenkasse nicht abgeschlossen werden, da Informationen fehlen, die der Vers. nachbringen muss - die kann vom Vers. selbst über „MeineSV“ erledigt werden; auch durch Vertragsarzt/Kassenarzt über eKOS teilnehmende Krankenhaus (Antragscode und SV-Nr. erforderl.)

Leistungsstatus

Verordnete Leistungen/Regionen haben einen Leistungsstatus:

  • Freigegeben → VO freigegeben oder bewilligungsfrei
  • Geändert freigegeben  ursprüngl. Verordnete Leistung/Region wurde von KV-TR durch neue Leistung/Region ersetzt und freigegeben.
    • Abgelehnt → VO konnte nicht bewilligt werden (von KV)
    • Übernommen: erfolgte Durchführung der Leistung wurde vom Gesundheitsanbieter bestätigt
    • Abgerechnet/erstattet → erfolgte bereits über den KV-Träger
    • Kein Leistungsstatus → sofern der Antragsstatus „übertragen“ lautet, hat keine verordnete Leistung einen Leistungsstatus

Statusmeldungen

  • Detailinfos dürfen über diese Medien an den Versicherten nicht ausgesendet werden!
  • Freigegeben wurden → alle Leistungen/Regionen wurden zur Leistungserbringung freigegeben
  • Teilweise freigegeben wurden  die e-Zuweisung beinhaltet mind.
  • 1 Leistung/Region, die freigegeben wurde
  • Eingelangt ist → e-Zuweisung ist bewilligungspflichtig und beim zuständigen
  • KV-Träger eingelangt
  • Nicht freigegeben werden konnten  VO konnte nicht bewilligt werden
  • In Evidenz → KV-Träger benötigt weiter Infos um die e-Zuweisung bearbeiten zu können.

Abgelaufenen e-Zuweisung

  • Leistungen dürfen nicht mehr auf Kosten der Kasse erbracht werden
  • Kontaktaufnahme mit KV-Träger notwendig, liegen nachweislich Gründe vor, die eine Leistungserbringung in dieser Frist nicht zuließen, wird KV-Träger die e-Zuweisung ggf. wieder freischalten.

FA verwendet kein eKOS bzw. nicht bekannt ob eKOS

Behandelnde Arzt druckt ein „Infoblatt zur e-Zuweisung“, dies muss mit Unterschrift und Stempel versehen sein

  • Beantwortet → nur Stempel u. Unterschrift des Arztes notwendig; Termin kann sofort vereinbart werden.
  • Übertragen → bewilligungspflichtig; 3 Möglichkeiten:
    • Wenn Freigabe vorliegt, kann ein Exemplar des „Infoblatt zur e-Zuweisung! Unter www.meinesv.at ausgedruckt werden. Dieses ist mit einer Amtssignatur versehen und kann wie eine klassische Papierzuweisung eingelöst werden.
    • Wenn die Freigabe vorliegt, kann das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ direkt vom verordneten Arzt ausgedruckt werden
    • Zum zuständigen KV-Träger → SB händigt das Infoblatt mit dem Vermerk „übertragen aus oder Antragscode + SV-Nr. bekannt geben = Infoblatt mit Status „beantwortet“ wird ausgehändigt.

Wurde Antrag freigegeben?

  • Versicherter selbst → erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nachricht (E-Mail, SMS) ODER unter Meine SV abrufbar
  • Gesundheitsanbieter → muss eKOS-Nutzer sein; durch Bekanntgabe der SV-Nr. und Antragscode (tel. Terminvereinbarung) – dann berechtigt zur Einsicht
  • Ersteller der eZuweisung → ohne Antragscode + SV-Nr. zur Einsicht berechtigt
  • Zuständige KV-Träger → sofern bewilligungspflichtig; kann das „Infoblatt zu eZuweisung“ beim KV-Träger angefordert werden.
  • Wenn bewilligungsfrei → KV-Träger hat aufgrund Datenschutzes keinen Zugriff!

Keine E-Mail/SMS erhalten

  • Arzt hat trotz Zustimmung Daten nicht oder nicht korrekt eingegeben.
  • Telefonanbieter garantiert Zustellung nicht (Ausnahmefälle bei trotz korrekter Eingabe)
  • E-Mail im Spam-Ordner

Handynummer/E-Mailadresse nicht korrekt

Keine Änderungen mehr nach Absenden der e-Zuweisung möglich; Arzt soll das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen

Keine weitere Verständigung – nur „übertragen“

E-Zuweisung wurde storniert durch KV-Träger, Arzt, Versicherten Übermittlung der Nachricht war durch den Telefonanbieter nicht erfolgreich (an Arzt oder KV-Träger mit SV-Nr. und Antragscode wenden oder unter MeineSV)

Keine Namen, SV etc.

Die Übertragungsmedien sind unverschlüsselt; kein gewährleisteter Datenschutz Durch Fehler bei der Eingabe der Handynummer oder E-Mail, könnten die Daten bei einer dritten Person einlangen. Da diese Daten nicht ersichtlich sind, kann die Nachricht keiner Person zugeordnet werden.

Zuweisung auf Papier

  • Direkt unter MeineSV
  • Wenn Handynummer oder E-Mailadresse vorliegt: Info an dieses Medium
  • Übertragen = Zuweisung in Bearbeitung
  • Beantwortet = Ergebnis liegt vor
  • Nach Abschluss des Verfahrens kann das „Infoblatt auf e-Zuweisung“ gedruckt werden.

e-Zuweisung für Kinder

  • 14. LJ noch nicht erreicht: keine Nutzung eKOS
  • Ab 14. LJ; wenn mitversichert: kann Versicherter als Stellvertreter die Papier-Zuweisung auch über MeineSV an den KV-Träger übersenden.
  • Auswahlfeld: „Antragstellung erfolgt im eig. Namen“ = NEIN
  • Im nächsten Schritt den mitversicherten eingeben.
  • ODER das Kind kann eigene Handysignatur beantragen und über MeineSV einsteigen.

Kontaktdaten eKOS

Gesundheitswesen, Strategie und Umsetzung Projekt – und Programmmanager Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel.: 050 – 124 844 1545 Mobil: 0664 – 8878 1545 E-Mail: katya.tugendsam@itsv.at www.itsv.at Infos unter: www.sozialversicherung.at/ekos

elektronisches_kommunikationsservice_ekos.txt · Zuletzt geändert: 2022/07/07 10:20 von trobiwiki

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