Inhaltsverzeichnis
Verpflichtend seit 2019 für
- CT
- MRT
- Humanenergetische Untersuchung
- Nuklearmed. Untersuchung
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Knochendichtemessung
- Röntgentherapie
- Sonographie
So funktioniert das System
ACHTUNG: auf der E-Card werden keine Gesundheitsdaten gespeichert!!!!
- Arzt erstellt erforderliche Zuweisung
- Bekanntgabe der E-Mailadresse und/oder Handynummer (bzw. Kontaktpers.) direkt in der Ordination
- Ist die notwendige Behandlung bewilligungspflichtig, wird die e-Zuweisung autom. an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet.
- Versicherter erhält kostenfreies SMS od. E-Mail mit Antragscode
- Bewilligungsfrei Terminvereinbarung mit Code u. SV-Nr. sofort möglich
- Bewilligungspflichtig autom. Benachrichtigung von der Krankenkasse per SMS/E-Mail
Vorteile
- Versicherter erfährt sofort, ob die Behandlung einer Bewilligung bedarf
- Einreichung bei Krankenkasse erfolgt automatisch
- Status der e-Zuweisung kann jederzeit im Serviceportal (www.meinesv.at) abgerufen werden
- Zuweisung bleibt 3 Mon. lang gültig, wenn innerhalb eines Monats ein Termin für die Untersuchung vereinbart wird (vorher: 1 Mon.)
Antragsstatus
- Übertragen → Antrag wurde übertragen, Ergebnis liegt noch nicht vor
- Beantwortet → Ergebnis der Bearbeitung liegt vor
- Storniert → vom Versicherten selbst in MeineSV; durch die Krankenkasse oder durch (mündl.) Erlaubnis bzw. Aufforderung durch den Arzt
- Evident → Freigabe kann von der Krankenkasse nicht abgeschlossen werden, da Informationen fehlen, die der Vers. nachbringen muss - die kann vom Vers. selbst über „MeineSV“ erledigt werden; auch durch Vertragsarzt/Kassenarzt über eKOS teilnehmende Krankenhaus (Antragscode und SV-Nr. erforderl.)
Leistungsstatus
Verordnete Leistungen/Regionen haben einen Leistungsstatus:
- Freigegeben → VO freigegeben oder bewilligungsfrei
- Geändert freigegeben ursprüngl. Verordnete Leistung/Region wurde von KV-TR durch neue Leistung/Region ersetzt und freigegeben.
- Abgelehnt → VO konnte nicht bewilligt werden (von KV)
- Übernommen: erfolgte Durchführung der Leistung wurde vom Gesundheitsanbieter bestätigt
- Abgerechnet/erstattet → erfolgte bereits über den KV-Träger
- Kein Leistungsstatus → sofern der Antragsstatus „übertragen“ lautet, hat keine verordnete Leistung einen Leistungsstatus
Statusmeldungen
- Detailinfos dürfen über diese Medien an den Versicherten nicht ausgesendet werden!
- Freigegeben wurden → alle Leistungen/Regionen wurden zur Leistungserbringung freigegeben
- Teilweise freigegeben wurden die e-Zuweisung beinhaltet mind.
- 1 Leistung/Region, die freigegeben wurde
- Eingelangt ist → e-Zuweisung ist bewilligungspflichtig und beim zuständigen
- KV-Träger eingelangt
- Nicht freigegeben werden konnten VO konnte nicht bewilligt werden
- In Evidenz → KV-Träger benötigt weiter Infos um die e-Zuweisung bearbeiten zu können.
Abgelaufenen e-Zuweisung
- Leistungen dürfen nicht mehr auf Kosten der Kasse erbracht werden
- Kontaktaufnahme mit KV-Träger notwendig, liegen nachweislich Gründe vor, die eine Leistungserbringung in dieser Frist nicht zuließen, wird KV-Träger die e-Zuweisung ggf. wieder freischalten.
FA verwendet kein eKOS bzw. nicht bekannt ob eKOS
Behandelnde Arzt druckt ein „Infoblatt zur e-Zuweisung“, dies muss mit Unterschrift und Stempel versehen sein
- Beantwortet → nur Stempel u. Unterschrift des Arztes notwendig; Termin kann sofort vereinbart werden.
- Übertragen → bewilligungspflichtig; 3 Möglichkeiten:
- Wenn Freigabe vorliegt, kann ein Exemplar des „Infoblatt zur e-Zuweisung! Unter www.meinesv.at ausgedruckt werden. Dieses ist mit einer Amtssignatur versehen und kann wie eine klassische Papierzuweisung eingelöst werden.
- Wenn die Freigabe vorliegt, kann das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ direkt vom verordneten Arzt ausgedruckt werden
- Zum zuständigen KV-Träger → SB händigt das Infoblatt mit dem Vermerk „übertragen aus oder Antragscode + SV-Nr. bekannt geben = Infoblatt mit Status „beantwortet“ wird ausgehändigt.
Wurde Antrag freigegeben?
- Versicherter selbst → erhält nach Abschluss des Verfahrens eine Nachricht (E-Mail, SMS) ODER unter Meine SV abrufbar
- Gesundheitsanbieter → muss eKOS-Nutzer sein; durch Bekanntgabe der SV-Nr. und Antragscode (tel. Terminvereinbarung) – dann berechtigt zur Einsicht
- Ersteller der eZuweisung → ohne Antragscode + SV-Nr. zur Einsicht berechtigt
- Zuständige KV-Träger → sofern bewilligungspflichtig; kann das „Infoblatt zu eZuweisung“ beim KV-Träger angefordert werden.
- Wenn bewilligungsfrei → KV-Träger hat aufgrund Datenschutzes keinen Zugriff!
Keine E-Mail/SMS erhalten
- Arzt hat trotz Zustimmung Daten nicht oder nicht korrekt eingegeben.
- Telefonanbieter garantiert Zustellung nicht (Ausnahmefälle bei trotz korrekter Eingabe)
- E-Mail im Spam-Ordner
Handynummer/E-Mailadresse nicht korrekt
Keine Änderungen mehr nach Absenden der e-Zuweisung möglich; Arzt soll das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen
Keine weitere Verständigung – nur „übertragen“
E-Zuweisung wurde storniert durch KV-Träger, Arzt, Versicherten Übermittlung der Nachricht war durch den Telefonanbieter nicht erfolgreich (an Arzt oder KV-Träger mit SV-Nr. und Antragscode wenden oder unter MeineSV)
Keine Namen, SV etc.
Die Übertragungsmedien sind unverschlüsselt; kein gewährleisteter Datenschutz Durch Fehler bei der Eingabe der Handynummer oder E-Mail, könnten die Daten bei einer dritten Person einlangen. Da diese Daten nicht ersichtlich sind, kann die Nachricht keiner Person zugeordnet werden.
Zuweisung auf Papier
- Direkt unter MeineSV
- Wenn Handynummer oder E-Mailadresse vorliegt: Info an dieses Medium
- Übertragen = Zuweisung in Bearbeitung
- Beantwortet = Ergebnis liegt vor
- Nach Abschluss des Verfahrens kann das „Infoblatt auf e-Zuweisung“ gedruckt werden.
e-Zuweisung für Kinder
- 14. LJ noch nicht erreicht: keine Nutzung eKOS
- Ab 14. LJ; wenn mitversichert: kann Versicherter als Stellvertreter die Papier-Zuweisung auch über MeineSV an den KV-Träger übersenden.
- Auswahlfeld: „Antragstellung erfolgt im eig. Namen“ = NEIN
- Im nächsten Schritt den mitversicherten eingeben.
- ODER das Kind kann eigene Handysignatur beantragen und über MeineSV einsteigen.
Kontaktdaten eKOS
Gesundheitswesen, Strategie und Umsetzung Projekt – und Programmmanager Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel.: 050 – 124 844 1545 Mobil: 0664 – 8878 1545 E-Mail: katya.tugendsam@itsv.at www.itsv.at Infos unter: www.sozialversicherung.at/ekos