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Allgemeine Informationen zur Pension

EU-Pens.: Stichtagverlegung Solange kein Bescheid ausgestellt wurde, kann man grundsätzlich seinen SST verlegen
WIRD NICHT BEAUSKUNFTET! Grundsätzlich wird das nicht gemacht!
Wohnrecht + Heim Wird nicht angerechnet, wenn er ins Heim übersiedelt; Detailinfos: 2nd Level
Zuständigkeit Vers.-Mon. sind gleich: 90-90 (ASVG; GSVG) dann zählt für die Zuständigkeit der letzte Vers.-Monat
Vers. will genauen Pens.-STT oder exakte Pens.-Höhe erfahren (ab 58. LJ) erfahren will Es ist ein schriftliches Ansuchen vom Vers. notwendig, alle anderen können vorl.
Pens.-Höhe und SST über ePK erfahren (auch Pensionskontorechner)
Arzt und GW-Pens. + Arzt und LW-Pens
KV bei SVS möglich?
Nein, keine KV möglich (§14 oder Privat-KV bei Kammer) Grund: FSVG immer ranghöher!
(1.12.21 P.Wimmer)
SIST der Pens.; Zweifel am Aufenthalt in Ö Neue Adresse wurde bereits an SVS gesendet (D), solange die Sachlage nicht im System erledigt wurde,
keine Pens.-Auszhalung.
E121: Pens. + KV in Ö + lebt in EU/EWR-Staat E121 wird von Ö ausgestellt, Zuständigkeit: PPS.
E121 erwerbstätig + Pens. Wo DV/Erwerbstätigketi, Rangordnung bachten!
BG6 Abschläge lt. APG ab 01.01. 1955
BG2 Abschläge nach Altrecht
Stichtagswirksame Bezahlung + RV Möglich, grundsätzlich müssen die Beträge binnen 1 Jahres bezahlt werden.
Antrag auf Weitergewährung EU-Pens. Formloses Schreiben ausreichend
In deutschland gibt es bei HB-Renten eine sogenannte 1/4-Rente damit ist gemeint, dass die Pensions/Rente des Verstorbenen noch ein 1/4 Jahr weiter ausbezahlt wird und danach erst die HB-Leistung
gibt es in Österreich nicht
allgemeine_infos_zu_pv.txt · Zuletzt geändert: 2022/03/23 12:20 von trobiwiki

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