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wochengeld

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


WOCHENGELD

Voraussetzungen

  • KV-Pflichtversicherung nach dem GSVG (auch Opting-In; §14a/b)
  • Anspruch ab dem Tag des Eintritts der Pflichtversicherung (keine Wartefrist!)
  • Betriebshilfe ist zur Entlastung des Versicherten erforderlich!

Höhe und Anspruchsdauer

  • tägliches Wochengeld (siehe Übersicht Beiträge)
  • Gebührt für 8 Wochen vor der Geburt (errechneten ET), am Tag der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt  12 Wochen bei Kaiserschnitt, Früh- od. Mehrlingsgeburt)
  • Beginn des Anspruchs kann auch durch amtsärztliches Zeugnis; bei bestimmten Indikationen auch durch Gynäkologen bzw. Internisten; festgelegt werden, sofern eine Gefährdung des Lebens von Mutter und/oder Kind diagnostiziert wird = vorzeitiges Beschäftigungsverbot
  • kann nur von österreichischem Amtsarzt festgestellt werden!!!

Auszahlung

  • Muss mit Formular beantragt werden; Auszahlung erfolgt im Nachhinein
  • Max. 3 Auszahlungen;
  • Vorzeitiges WOG/Mutterschutz Ende: 1. Auszahlung
  • Tag der Geburt: 2 Auszahlung
  • Restliche Auszahlung nach Ende WOG (3. Auszahlung)

Zu folgenden Terminen Auszahlung möglich (GW und LW)

  • Bei vorzeitigen Mutterschutz: bei Ende;
  • Am Geburtstag
  • Ende WG-Anspruch Voraussetzung

Meldung

  • Schwangerschaft sowie der errechnetet ET müssen der SVS gemeldet werden (Mu-Ki-Pass; Arztbestätigung), in der Folge wird die Wochengeldrahmenzeit ermittelt und im System hinterlegt)

Rückwirkende Feststellung einer Pflichtversicherung

Innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitraum (8 Wochen vor der Geburt) für den Wochengeld gebührt hätte, kann ein Antrag auf Auszahlung des Wochengeldes gestellt werden.

Vorzeitiges Beschäftigungsverbot

Wochengeld gebührt ab dessen Beginn Evtl. auch Anspruch auf ULEI; es muss eine Krankmeldung mit entsprechendem Formular übermittelt werden; zusätzl. Fragebogen zum Berufsbild erforderlich; Einzelfallprüfung!!! In Fällen von NB-Wochengeld gebührt die ULEI nur für die Dauer der Ausleistungspflicht (längstens 13 Wochen ab Ende der Pflichtversicherung)

NB Wochengengeld

Vorliegen von mind. 6 Mon. (vor Beginn des Mutterschutzes; taggenaue Prüfung) kann das Ruhen der Tätigkeit während des Mutterschutzes gemeldet werden Gewerbetreibende: Ruhendmeldung bei WKO (keine eigene Meldeschiene); Beginn des Ruhens frühestens ab dem 2. Tag des Monats vor Beginn des Anspruchzeitraumes auf Wochengeld; Neue Selbstständige: Unterbrechung der Tätigkeit wird mit dem Formular „Unterbrechung der Erwerbstätigkeit aufgrund Mutterschutzes“ gemeldet; frühestens ab Tag des Einlangens, KEINE rückwirkende Meldung möglich!

Beginn

1. Tag des Monats, in dem die Wochengeldrahmenzeit beginnt

Wegfall

1. Tag des Monats, in dem die selbstständige Erwerbstätigkeit wiederaufgenommen wird ACHTUNG: wird ein Antrag auf Ausnahme von der Pflichtvers. gestellt bzw. rechtzeitig eine Meldung unter der VG veranlasst, erfolgt das Ende Tag genau, die jeweilige Ausnahme schließt direkt daran an.

Während Unterbrechung/NB-Wochengeld sind keine Beiträge zu leisten, der KV-Schutz besteht weiterhin! Wenn nach NB-Wochengeld keine Wiederbetriebsmeldung erstattet wird, wird aus NB-Mutterschutz ein normaler NB – Ende Pflichtvers. auch in KV!

Mögliche Veranlassung nach Ende NB-Wochengeld bzw. des Wochengeldbezuges

  • Gewerbetreibende: Ausnahme aus der Pflichtvers. während Bezug KBG/Kindererziehungszeiten (4 Jahre)
  • Kann von Einzelgewerbetreibende und Ärzte gestellt werden
  • Keine rückwirkende Meldung möglich!
  • Untergäriger Beginn/Ende: EK-Aliquotierung

Ausnahme beginnt mit dem auf den Beginn des KBG-Bezuges folgenden Monatsersten; bestand davor NB-Wochengeld so schließt sie direkt daran an.

Neue Selbstständige: Im Anschluss an den Bezug Wochengeld; Meldung unter VG möglich, sofern diese im ganzen Kalenderjahr nicht überschritten wird! KEINE Aliquotierung!!! Unterschreitungsmeldung: spätestens im Monat nach dem Ende des Mutterschutzes muss dieser einlagen!

Allgemeine Informationen

  • AG 46 KBG bei Pflegebetreuerinnen:
  • Nachdem die Versicherte in Österreich eine Ausgleichszahlung auf das KBG erhält:
  • Zuständig für die Auszahlung einer Familienleistung im Sinne EG-Rechts ist in diesem Fall der Wohnsitzstaat
  • Ist aufgrund eines Ausnahmegrundes kein KV-Schutz in Österreich gegeben
wochengeld.1659513717.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/08/03 10:01 von trobiwiki

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