versicherungsfall_des_todes
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Waisenpenison:
Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Dies ist anzunehmen bei einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von weniger als 25 Stunden pro Woche. Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 25 bis 29 Stunden erfolgt eine inidviduelle Prüfung.
ACHTUNG: Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines eventuell gebührenden Ausgleichszulagenanspruchs.
| Pension | Erforderliche Versicherungsmonate | |||
|---|---|---|---|---|
| Witwenpension hinterbliebene eingetr. Partner Waisenpension | WARTEZEIT Halbdeckung | Sonderbestimmung | ||
| Stichtag | VM | Rahmenzeit | KEINE | |
| vor voll. 50 LJ. | 60 VM | |||
| ab voll. 50. LJ | 30 VM + LM nach 50 | 120 KM + LMx2 | ||
| max. | 180 VM | 360 KM | ||
| oder Ewige Anwartschaft |
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| 180 BM oder 300 VM | ||||
| oder Sonderanwartschaft |
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| Bei Eintritt es Vers.-Falles vor dem vollendeten 27. LJ; mind. 6 VM (bei Eintritt des Vers.-Falles) |
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| oder Entfall der Wartezeit - bei AU oder BK - bei Dienstbeschädigung; nach den für Wehrpfl. geltenden Vorschriften |
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| Höhe und Besunderheiten | ||||
| Witwen/Witwer | Waienpension | |||
| Höhe | 0-60% der Pens. des verstorbenen | Höhe | 24% einfach, 36% doppelt der Pens. des Verstorbenen |
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| Befristung | auf 30 KM mögl. Versorgungsehe, kurze Ehedauer | Anspruchdauer | bis zum vollendeten 18. LJ bei überwiegender Schul/Berufsausbildung Studium bis voll. 27. LJ; bei EU für deren Dauer (wenn während Kindeseigenschaft eingetreten) |
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| Scheidung | Unterhaltsanspruch zum Todeszeitpunkt 0-60%, gedeckelt mit dessen Höhe | Hinweis: Sonderbestimmungen für Witwenpens., wenn überlebender Ehegatte bei ET des Vers.-Falles noch nicht 35 (Ausnahme: der Ehe entstammt ein Kind) oder die Ehe erst bei bestehendem Pensionsanspruch oder nach Vollendung des 60./65. LJ geschlossen wurde! Achtung: Schul-/Studienzeiten sind bei HB-Pensionen auch ohne Einkauf für die Erfüllung der Wartezeit/Mindestversicherungszeit zu werten! |
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| Abfertigung | Wiederverehelichung: 35fache der Pension Wiederaufleben möglich, nur für unbefr. Leistungen mögl. |
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