versicherungsfall_des_todes
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Waisenpenison:
Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Dies ist anzunehmen bei einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von weniger als 25 Stunden pro Woche. Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 25 bis 29 Stunden erfolgt eine inidviduelle Prüfung.
ACHTUNG: Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines eventuell gebührenden Ausgleichszulagenanspruchs.
versicherungsfall_des_todes.1663049513.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/09/13 08:11 von trobiwiki