unterschiedliche_beitragsberechnung_fuer_diverse_gruppen
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Inhaltsverzeichnis
Unterschiedliche Beitragsberechnung für diverse Gruppen
Betriebsführer
Alleinige Betriebsführung: Hier gilt die Beitragsgrundlage zur Gänze entsprechend der jeweiligen Ermittlungsart.
Gemeinsame Betriebsführung mit dem Ehepartner bzw. eingetragenen Partner sowie hauptberufl. Beschäftigung des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners
Hier gilt für jeden der beiden die HALBE Betriebsbeitragsgrundlage
Hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Wahl-/Stief-/Schwiegerkinder bzw. eingetragener Partner des Kindes
es kommt ein Drittel der Beitragsgrundlage zur Anwendung
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