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selbststaendigenvorsorge:pflichtversicherung
  • Seit 01.01.2008
  • Gesetz: BMSVG; Betriebl. Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz

Beitragshöhe

  • 1,53% der vorl. BGRL in der GSVG KV
  • Wird gemeinsam mit den vorgeschriebenen Beiträgen eingehoben und von der SVS an die jeweilige Vorsorgekasse überwiesen

Verpflichtende SEVO

  • Für alle Gewerbetreibende und Freiberufler, die in der GSVG Krankenversicherung pflichtversichert sind.
  • Es muss auch bei MFV + aktuell keine Beiträge zur KV bezahlt werden eine Vorsorgekasse ausgewählt werden

Auswahl einer Vorsorgekasse

  • Mitarbeiter werden Beschäftigt, für diese wurde bereits eine Vorsorgekasse ausgewählt, muss die gleiche Kasse genommen werden
  • Ohne Mitarbeiter: frei wählbar.
  • 6 Monate ab Beginn der Pflichtvers.; wenn keine SEVO gewählt wird, wird nach 3 Mon. eine Vorsorgekasse techn.-autom. zugewiesen

Wann können Leistungen aus SEVO bezogen werden

Anspruch, wenn

  • Für mind. 3 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Gewerbeberechtigung seit mind. 2 Jahren erloschen oder ruhend gemeldet ist bzw. die betriebl. Tätigkeit vor mind. 2 J. eingestellt wurde oder
  • Die gesetzl. Pension angetreten wird oder
  • 5 Jahre vergangen sind, seit das letzte Mal nach dem BMSVG Beiträge entrichtet wurden.

Steuerlich können SEVO-Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Auszahlung der Leistung als Einmalzahlung: 6% steuerbegünstigt, Auszahlung als Rente ist steuerfrei

selbststaendigenvorsorge/pflichtversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 12:32 von trobiwiki

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