selbststaendigenvorsorge:pflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis
- Seit 01.01.2008
- Gesetz: BMSVG; Betriebl. Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz
Beitragshöhe
- 1,53% der vorl. BGRL in der GSVG KV
- Wird gemeinsam mit den vorgeschriebenen Beiträgen eingehoben und von der SVS an die jeweilige Vorsorgekasse überwiesen
Verpflichtende SEVO
- Für alle Gewerbetreibende und Freiberufler, die in der GSVG Krankenversicherung pflichtversichert sind.
- Es muss auch bei MFV + aktuell keine Beiträge zur KV bezahlt werden eine Vorsorgekasse ausgewählt werden
Auswahl einer Vorsorgekasse
- Mitarbeiter werden Beschäftigt, für diese wurde bereits eine Vorsorgekasse ausgewählt, muss die gleiche Kasse genommen werden
- Ohne Mitarbeiter: frei wählbar.
- 6 Monate ab Beginn der Pflichtvers.; wenn keine SEVO gewählt wird, wird nach 3 Mon. eine Vorsorgekasse techn.-autom. zugewiesen
Wann können Leistungen aus SEVO bezogen werden
Anspruch, wenn
- Für mind. 3 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Gewerbeberechtigung seit mind. 2 Jahren erloschen oder ruhend gemeldet ist bzw. die betriebl. Tätigkeit vor mind. 2 J. eingestellt wurde oder
- Die gesetzl. Pension angetreten wird oder
- 5 Jahre vergangen sind, seit das letzte Mal nach dem BMSVG Beiträge entrichtet wurden.
Steuerlich können SEVO-Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Auszahlung der Leistung als Einmalzahlung: 6% steuerbegünstigt, Auszahlung als Rente ist steuerfrei
selbststaendigenvorsorge/pflichtversicherung.txt · Zuletzt geändert: 2022/04/26 12:32 von trobiwiki