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Info GL Homepage (KV HGL)
Als Geldleistungsberechtigter gelten Sie beim Arzt als Privatpatient. Sie müssen die Arztrechnungen zunächst selbst zahlen. Sobald Sie uns die bezahlte Honorarnote vorlegen, bekommen Sie einen Kostenersatz nach dem „Vergütungstarif“. Wir dürfen höchstens 80 % der tatsächlichen Kosten vergüten. Auch Medikamente müssen Sie privat vorfinanzieren.
Dabei haben Sie Anspruch auf eine Rückvergütung von 80 % der Kosten, abzüglich der Rezeptgebühr.
Behandlungen in der allgemeinen Gebührenklasse in einem Vertragskrankenhaus sind für Sie kostenlos. Die Vergütung für die Mehrkosten der Sonderklasse im Spital berechnen wir nach dem Vergütungstarif.
Nehmen Sie am Programm „Selbständig Gesund“ oder „Disease Management-Diabetes Typ 2“ teil, können Sie eine um 10 % höhere Vergütung erhalten.
Sie können diese Form der Leistungsberechtigung beibehalten oder ändern, indem Sie sich für die Option „Geldleistungsberechtigung nur für die Spital-Sonderklasse“ entscheiden.
Mit diesem Leistungspaket sind Sie bei einer Behandlung auf der Sonderklasse eines Krankenhauses geldleistungsberechtigt und erhalten die tariflich vorgesehene Vergütung der Mehrkosten. Alle anderen Leistungen (z.B. ärztliche Hilfe) stehen Ihnen als Sachleistung zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Arzt direkt mit uns über Ihre e-card abrechnet.