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langzeitverischertenregelung_im_rahmen_einer_vorz._alterspension

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Hacklerregelung Langzeitversichertenregelung und Hackler Schwerarbeit

Pension Erforderliche Versicherungsmonate
Wartezeit Sonderbestimmungen
„Hackler“ Langzeitversichertenregelung Als BM gelten:
- Zeiten einer Pflichtvers. aufgrund v. Erwerbstätigkeit

- Kindererziehungszeiten (max. 60 Mon.) ohne Deckung mit WG-Zeiten

- Präsenz- und Zivildienst

- Wochengeldbezug
Männer geboren
ab 01.01.1954
vollendetes 62. LJ
540 BM
Frauen geboren
ab 01.01.1959
Vollendung 57 LJ bis 62. LJ*
504 bis
540 BM
„Hackler! - Schwerarbeit Als BM gelten:
- Zeiten der Pflicht- und freiwilligen Versicherung

- Kindererzieungszeiten (max. 60. Mon.) ohne Deckung mit BM

- Präsenz- und Zivildienstzeiten
Männer geboren
ab 01.01.1954 bis 31.12.1958
Vollendung 60. LJ
540 BM
Frauen geboren
ab 01.01.1959 bis 31.12.1963
Vollendung 55. LJ
480 BM
- Wochengeldbezug, nicht deckend mit KIZ
- Krankengeldbezug ab 01.01.1971
- Arbeitslosengeldbezug ab 0.01.2005
- Schul- und Studienzeiten bei Einkauf
- Ausübungsersatzzeiten bei Einkauf

Zusätzlich müssen in den letzten 240 KM vor dem Stichtag mind. 120 Schwerarbeitsmon. vorliegen!

Seit 2016 ist für die Feststellung von Schwerarbeit bei land und forstwirtschaftl. Tätigkeit eine Einzelfallprüfung erforderlich!
Günstige Abschlagsregelungen:
Hackler max. 12,6%
Hackler Schwerarbeit max. 9,9%
*Änderungen für FRAUEN!
Geburtsdatum Antrittsalter vollend. Erforderliche Beitragsmonate
01.01.1959 bis 31.12.1959 57. LJ 504 (42 Jahre)
01.01.1960 bis 31.12.1960 58. LJ 516 (43 Jahre)
01.01.1961 bis 31.12.1961 59. LJ 528 (44 Jahre)
01.01.1962 bis 01.12.1963 60. LJ

540 (45 Jahre)
02.12.1963 bis 01.06.1964 60 ½. LJ
02.06.1964 bis 01.12.1964 61. LJ
02.12.1964 bis 01.06.1965 61 ½. LJ
Ab 02.06.1965 62. LJ
Pension Aufgabe der Erwerbstätigkeit erforderlich





„Hackler“ Langzeitversichertenregelung „Hackler“ Schwerarbeit (im Rahmen einer vorz. AP bei langer Vers.-Dauer) Korridorpension Schwerarbeitspension
- Keine Ausübung einer der Pflichtvers. in der PV unterliegenden Erwerbstätigkeit (Gesetzesunabhängig)

- Keine Ausübung einer sonst. Selbstst. /unselbstständigen Erwerbstätigkeit, deren mtl. EK € 475,86 übersteigt.

ACHTUNG
Die Zeit des
- Bezuges einer Urlaubsentschädigung od. Urlaubsabfindung

- Kündigungsentschädigung

Gilt als Erwerbstätigkeit!
AUSGENOMMEN
- Eine Pflichtvers. in PV nach BSVG, wenn der EH des landwirtschaftl. Betriebes bis € 2.400,00 beträgt

- Eine Pflichtvers. in PV nach ASVG, sofern das mtl. EK €475,86 nicht übersteigt

- Neue Selbstständige: unter VG!

- Ausübung mehrerer geringf. Beschäftigungen, für die Zeit der das gesamte EK die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet
KEINE AUSWIRKUNG AUF DIE PENS-HÖHE
ACHTUNG:
Ein Erwerbs-EK vermindert die Höhe einer etwaigen AZ
Auch bei einer Erwerbstätigkeit, die nur zu einer tageweisen Pflichtvers. führt, kommt es zu einem Pensionswegfall (PST ab 01.07.1995)
Hinweis landwirtschaftliche Nebentätigkeit
Keine Berücksichtigung von daraus erzielten Einkünften bei gleichzeitiger Führung
eines „Flächenbetriebes“ (ab EHW € 150,00)
Gilt auch für die Berechnung der Ausgleichszulage
langzeitverischertenregelung_im_rahmen_einer_vorz._alterspension.1669280460.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/11/24 10:01 von trobiwiki

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