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formulare_zur_bescheinigung_sozialversicherung_innerhalb_eu

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Bescheinigungen SV innerhalb EU

Formular Beschreibung/Zweck Ausstellende Behörde
A1
(früher E101)
Erklärung über das anwendbare Recht. Nachweis, dass in einem anderen EU-Land
Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. (als entsandter Arbeitnehmer,
Erwerbstätiger, der gleichzeitig in mehreren Ländern arbeitet)
Beim SV-Träger, bei dem man
im Heimatland versichert ist
S1
(früher E106, E109
und E121)
Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen,
wenn man nicht in dem Land lebt, in dem man versichert ist.
(für Entsendete Arbeitnehmer, Grenzgänger, Rentner oder Beamte und ihre Angehörige)
E121: wird noch von einigen Trägern ausgestellt!
Beim KV-Träger wird mitgeteilt
welche Behörde das Formular S1 ausstellt.
Bei einem beliebigen KV-Träger
in dem Land einzureichen, in dem man lebt.
S2
(früher E112)
Genehmigung einer geplanten med. Behandlung in einem anderen EU- oder EFTA-Land.
Dort soll man wie ein Einwohner dieses Landes behandelt werden
(auch das möglicherweise ein Kostenanteil vorab zu bezahlen ist.)
Bei der KV in dem Land einzureichen, in
dem die Behandlung durchgeführt werden
soll
S3 Bescheinigung des Anspruchs auf Leistungen bei Krankheit im
früheren Beschäftigungsstaat. (für Grenzgänger im Ruhestand, die nicht mehr
in ihrem früheren Beschäftigungsstaat versichert sind)
Bei der KV in dem Land einzureichen, in dem
man als Grenzgänger gearbeitet hat.
U1
(früher E301)
Bescheinigung der Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen
bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind
öffentl. Arbeitsvermittlungsstelle bzw. zust.
SV-Träger in dem Land/Ländern ausgestellt,
wo man erwerbstätig war. Bei nationalen
Arbeitsvermittlungsstelle des Landes
einzureichen, in dem
Arbeitslosenleistungen beziehen will
U2
(früher E303)
Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
während der Arbeitssuche in einem anderen Land
Das Formular wird von der öffentl.
Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen
SV-Träger in dem Land ausgestellt, in dem
man Arbeitslos geworden ist.
U3 Umstände die sich auf Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit auswirken könnten.
Infos für Arbeitsvermittlungsstellen des Landes, das die Leistungen bez., über Änderungen
der Situation, kann Auswirkungen auf die bez. Beträge haben
Öffentl. Arbeitsvermittlungsstelle des Landes,
in dem man Arbeit sucht,
auf Grundlage des Formular U2
DA1
(früher E123)
Anspruch auf med. Behandlung unter bes. Umständen (AU od. BK)
in einem anderen EU-Land
Bei beliebiger KV in dem Land einzureichen,
in dem man verbleibt.

P1
Zusammenfassung der Rentenbescheide; gibt Überblick über alle im Fall getroffenen
Entscheidungen der versch. Behörden in den EU-Ländern, ein denen eine Alters-,
Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrente beantragt wurde
PV; bei dem der Rentenantrag gestellt wurde.
ER wird den Überblick vorlegen sobald alle
vollständigen Entscheidungen der versch.
Mit dem Antrag befassten Behören erhalten hat.

Übersicht E-Formulare

Fromular Bescheibung/Zweck Fachbereich
EKVK Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die europ. Krankenvers.-Karte GS
E001 Informationsaustausch GS + VS
E100-Reihe für Leistungsansprüche bei Krankheit und Mutterschaft
E101 Bescheinigung über die anzuwenden Rechtsvorschriften
hauptsächlich für Personen erforderlich, die vorübergehend von ihrem Arbeitgeber
in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden. Außerdem ist sie für vorübergehende
selbstständige Tätigkeiten in einem anderen EU-Land zu verwenden.
Dieses Formular ist maximal 12 Monate gültig.
VS
E102 Verlängerung der Entsendung/der selbstständigen Tätigkeit
Mit diesem Vordruck kann das Formulars 101 für maximal weitere 12 Monate verlängert werden.
Die Verlängerung muss beantragt werden, bevor die 12 Monate abgelaufen sind.
VS
E103 Ausübung des Wahlrechts der anzuwenden Rechtsvorschriften
(für dipl. Vertretung und der konsularischen Dienststellen sowie ihre priv. Hausangestellten).
Wahl zwischen der Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie
beschäftigt sind, in dem sie zuletzt versichert waren oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Dieses Wahlrecht kann nur einmal ausgeübt werden
VS
E104 Bescheinigung über die Zusammenrechnung der Versicherungs-,
Beschäftigungs- oder Wohnzeiten

KANN NUR VOM SV-TRÄGER ANGEFORDERT WERDEN!
Hier werden Versicherungs-, Beschäftigungs- od. Wohnzeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst.
Falls ein DN eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land antritt und dort die Bedingungszeiten
für den Leistungsanspruch bei Krankheit, Mutterschaft und Sterbegeld noch nicht erfüllt,
kann er sich mit diesem Formular Zeiten aus seinem Heimatstaat anrechnen lassen
GS
E106 Bescheinigung des Anspruchs der in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat wohnenden
Vers. auf SL bei Krankheit und Mutterschaft

Füllt der zuständige KV-Träger aus. Der Erwerbstätige und seine Familienangehörigen, die mit ihm in dem
nicht-zuständigen
EU-Land wohnen, können damit alle SL der Kranken- und Mutterschaftsversicherung an ihrem neuen
Wohnort auf Rechnung ihrer alten Versicherung erhalten.
GS
E107 Antrag auf Bescheinigung des Anspruchs auf SL
KV-Träger benötigt bei Antrag auf Leistungen von Krankheit oder Mutterschaft, dieses Formular um notwendige Dokumente anzufordern
GS
E108 Bescheinigung zu Eintragung der Familienangehörigen des DN/Selbstständigen und für
die Führung der Verzeichnisse

Zuständige KV-Träger teilt dem Träger am Wohnort des AN mit, dass der Anspruch auf Leistungen bei Krankheit
od. Mutterschaft ruht, bzw. wegfällt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die vorher ausgestellte Bescheinigung
der zuständigen Versicherung nicht mehr gültig ist.
GS
E109 Bescheinigung zur Eintragung der Familienangehörigen des DN/ Selbstständigen und für die Führung der Verzeichnisse
Familienangehörigen des DN/ Selbstständigen nicht im gleichen Land wohnen wie dieser, wird dieses Formular
ausgefüllt. Damit erhalten die Angehörigen an ihrem anderen Wohnort die nach den dortigen Rechtsvorschriften
vorgesehenen Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft auf Rechnung der zuständigen Krankenkasse.
GS
E111 Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bei Aufenthalt und Reisen in einem Mitgliedsstaat
Aufgehoben am 31.12.2005: Ersatz europ. Krankenversicherungskarte (EKVK)
GS
E112 Bescheinigung über die Weitergewährung der Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsleistungen
Wird vom KV-Träger ausgefüllt; wird vom Versicherten und seinen Familienangehörigen benötigt, wenn sie Leistungen
bei Krankheit oder Mutterschaft beziehen und den Wohnort wechseln oder eine Erlaubnis für einen Pflegeaufenthalt
in einem anderen Staat haben möchten. Die Leistungen werden allerdings nach den Rechtsvorschriften
des KV-Trägers am neuen Wohnort erbracht. Die Dauer der Leistungsgewährung richtet sich jedoch nach
den Rechtsvorschriften des ursprünglichen Wohnortes.
GS
E115 Antrag auf GL wg. AU
für arbeitsunfähige DN und Arbeitslose ausgefüllt, die sich im Gebiet eines anderen EU-Staates als ihrem
zuständigen Staat befinden. Der Träger am jetzigen Wohnort schickt das ausgefüllte Formular an den zust.Träger.
GS
E116 Ärztl. Bericht über AU wg. Krankheit/Mutterschaft, AU oder BK
Wird vom Vertrauensarzt des KV-Trägers ausgestellt, der auch das Formular E115 ausfüllt. Beide zusammen werden
dann an den zuständigen Träger in dem ursprünglichen Versicherungsland des Betroffenen gesendet.
GS
E117 Mitteilung über Nichtanerkennung/Beendigung der AU
Der zuständige Träger im Ursprungsland des Betroffenen füllt dieses Formular aus, wenn der Antrag auf GL wegen AU
(E115) abgelehnt wird. Es wird an den zuständigen Träger im jetzigen Wohnland des Betroffenen und an den
Betroffenen selber gesendet. Wenn der zuständige Träger im jetzigen Wohnland dieses Formular ausfüllt,
dann wird ein Exemplar an den zuständigen Träger im Ursprungsland und eines an den Betroffenen selber gesendet.
Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden.
GS
E118 Mitteilung über Nichtanerkennung/Beendigung der Arbeitsunfähigkeit
Der zuständige Träger im Ursprungsland des Betroffenen füllt dieses Formular aus, wenn der Antrag auf Geldleistungen
wegen Arbeitsunfähigkeit (E115) abgelehnt wird. Es wird an den zuständigen Träger im jetzigen Wohnland des
Betroffenen und an den Betroffenen selber gesendet. Wenn der zuständige Träger im jetzigen Wohnland dieses
Formular ausfüllt, dann wird ein Exemplar an den zuständigen Träger im Ursprungsland und eines an den Betroffenen
selber gesendet. Gegen diesen Bescheid kann Rechtsmittel eingelegt werden
GS
E119 Bescheinigung über den Anspruch der Arbeitslosen und ihrer Familienangehörigen auf Geldleistungen
der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung

Wenn Arbeitslose und Familienangeh. zusammen nicht in dem Land wohnen, das diese Leistungen erbringt, können sie damit GL
von KV erhalten. Es gelten die Rechtsvorschriften des jetzigen Wohnlandes. Außerdem benötigen Arbeitslose, die zur Arbeitssuche
mit Genehmigung ihres zuständigen Vers.-Trägers in ein anderes EU-Land ziehen dieses Formular. Zusätzlich
zu diesem Dokument wird das Formular E 303/3 benötigt.
In seiner aktuellen Version gilt das Formular E119 nur noch für GL. Für SL wird die europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt.
E120 Bescheinigung über den Anspruch des Rentenantragsstellers und seiner Familienangehörigen auf Sachleistungen
DN/Selbstständige, deren Rentenantrag zurzeit bei der zuständigen Behörde bearbeitet wird und die keinen
Leistungsanspruch haben, benötigen dieses Formular. Damit können die Rentenantragssteller und ihre
Familienangehörigen Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung des aktuellen Wohnlandes erhalten.
E121
formlos zu beantragen
Bescheinigung über die Eintragung der Rentenberechtigten oder ihrer Familienangehörigen und die Führung der Verzeichnisse
Wenn Rentner und ihre Familienangehörige in ein anderes EU-Land umziehen nach dessen Rechtsvorschriften sie keine Rente
beziehen, haben sie Anspruch auf Leistungen ihrer urspr. KV. Dafür müssen Rentner u. Familienangeh. nicht unbedingt
zusammenwohnen, aber bei der gleichen KV versichert sein. Nach Antrag des Rentners füllt die
zuständige KV und die entsprechenden PV das Formular aus und der Rentner erhält es in doppelter Ausführung.
Der Rentner legt dem Träger in dem neuen Wohnort die Formulare vor. Dieser teilt der zuständigen KV dann mit,
ob er den Rentner und seine Familiengehörigen einträgt oder warum er es nicht macht.
E123 Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Ist für Personen, die in einem anderen EU-Land leben als sie versichert sind. Der zuständige UV-Träger füllt es aus und bescheinigt
damit, dass die betreffende Person SL bei AU/BK auf seine RE beziehen kann.
E124 Antrag auf Sterbegeld
Mit diesem Formular kann Antrag auf Sterbegeld gestellt werden, wenn die antragsstellende Person nicht im zuständigen EU-Staat
wohnt. Dieses Formular kann entweder beim zuständigen Vers.-Träger im Ursprungsland oder beim Träger des Wohnortes eingereicht werden.
E125 Einzelfallausstellung der tatsächlichen Aufwendungen
Der Träger des Aufenthalts- oder Wohnortes füllt dieses Formular als Nachweis über die tatsächl. erbrachten Leistungen aus.
Es wird dann den Formularen E106, E112, E120, E123 und der europäischen Krankenversicherungskarte beigefügt
E126 Erstattungssätze für Sachleistungen
zuständige KV-Träger füllt Formular aus, wenn der bei ihm Versicherte nach Rückkehr aus einem anderen EU-Mitgliedsland
Pflegekosten-RE vorlegt. Er verlangt damit beim Träger im Aufenthaltsort des Vers. den Betrag zurück, den dieser gezahlt hätte,
wenn der Versicherte sich direkt an ihn gewendet hätte. Wenn der Träger im Aufenthaltsort den Betrag mitgeteilt hat, zahlt
der zuständige KV-Träger dem Versicherten diesen zurück.
E127 Einzelaufstellung der Monatspauschalbeiträge
Wenn Leistungen aufgrund der Formulare E109 und E121 als Pauschalbetrag zurückerstattet werden, füllt der Träger des Wohnortes dieses Formular aus. Es wird dann über die Verbindungsstelle des zust. Staates an den zust. Träger weitergeleitet.
E200-Reihe für die Berechnung und Zahlungen von Renten
E201
E202
E203
E204
E205
E206
E207
E210
E211
E213
E215
E300-Reihe für Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit
E301
E302
E303
E400-Reihe für Leistungsansprüche auf Familienzulagen
E401
E402
E403
E404
E405
E406
E407
E411
E413
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