formulare_zur_bescheinigung_sozialversicherung_innerhalb_eu
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Bescheinigungen SV innerhalb EU
| Formular | Beschreibung/Zweck | Ausstellende Behörde |
|---|---|---|
| A1 (früher E101) | Erklärung über das anwendbare Recht. Nachweis, dass in einem anderen EU-Land Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. (als entsandter Arbeitnehmer, Erwerbstätiger, der gleichzeitig in mehreren Ländern arbeitet) | Beim SV-Träger, bei dem man im Heimatland versichert ist |
| S1 (früher E106, E109 und E121) | Bescheinigung über den Anspruch auf Gesundheitsleistungen, wenn man nicht in dem Land lebt, in dem man versichert ist. (für Entsendete Arbeitnehmer, Grenzgänger, Rentner oder Beamte und ihre Angehörige) E121: wird noch von einigen Trägern ausgestellt! | Beim KV-Träger wird mitgeteilt welche Behörde das Formular S1 ausstellt. Bei einem beliebigen KV-Träger in dem Land einzureichen, in dem man lebt. |
| S2 (früher E112) | Genehmigung einer geplanten med. Behandlung in einem anderen EU- oder EFTA-Land. Dort soll man wie ein Einwohner dieses Landes behandelt werden (auch das möglicherweise ein Kostenanteil vorab zu bezahlen ist.) | Bei der KV in dem Land einzureichen, in dem die Behandlung durchgeführt werden soll |
| S3 | Bescheinigung des Anspruchs auf Leistungen bei Krankheit im früheren Beschäftigungsstaat. (für Grenzgänger im Ruhestand, die nicht mehr in ihrem früheren Beschäftigungsstaat versichert sind) | Bei der KV in dem Land einzureichen, in dem man als Grenzgänger gearbeitet hat. |
| U1 (früher E301) | Bescheinigung der Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind | öffentl. Arbeitsvermittlungsstelle bzw. zust. SV-Träger in dem Land/Ländern ausgestellt, wo man erwerbstätig war. Bei nationalen Arbeitsvermittlungsstelle des Landes einzureichen, in dem Arbeitslosenleistungen beziehen will |
| U2 (früher E303) | Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Arbeitssuche in einem anderen Land | Das Formular wird von der öffentl. Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen SV-Träger in dem Land ausgestellt, in dem man Arbeitslos geworden ist. |
| U3 | Umstände die sich auf Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit auswirken könnten. Infos für Arbeitsvermittlungsstellen des Landes, das die Leistungen bez., über Änderungen der Situation, kann Auswirkungen auf die bez. Beträge haben | Öffentl. Arbeitsvermittlungsstelle des Landes, in dem man Arbeit sucht, auf Grundlage des Formular U2 |
| DA1 (früher E123) | Anspruch auf med. Behandlung unter bes. Umständen (AU od. BK) in einem anderen EU-Land | Bei beliebiger KV in dem Land einzureichen, in dem man verbleibt. |
| P1 | Zusammenfassung der Rentenbescheide; gibt Überblick über alle im Fall getroffenen Entscheidungen der versch. Behörden in den EU-Ländern, ein denen eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrente beantragt wurde | PV; bei dem der Rentenantrag gestellt wurde. ER wird den Überblick vorlegen sobald alle vollständigen Entscheidungen der versch. Mit dem Antrag befassten Behören erhalten hat. |
Übersicht E-Formulare
| Fromular | Bescheibung/Zweck | Fachbereich |
|---|---|---|
| EKVK | Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die europ. Krankenvers.-Karte | GS |
| E001 | Informationsaustausch | GS + VS |
| E100-Reihe für Leistungsansprüche bei Krankheit und Mutterschaft | ||
| E101 | Bescheinigung über die anzuwenden Rechtsvorschriften hauptsächlich für Personen erforderlich, die vorübergehend von ihrem Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland entsandt werden. Außerdem ist sie für vorübergehende selbstständige Tätigkeiten in einem anderen EU-Land zu verwenden. Dieses Formular ist maximal 12 Monate gültig. | VS |
| E102 | Verlängerung der Entsendung/der selbstständigen Tätigkeit Mit diesem Vordruck kann das Formulars 101 für maximal weitere 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss beantragt werden, bevor die 12 Monate abgelaufen sind. | VS |
| E103 | Ausübung des Wahlrechts der anzuwenden Rechtsvorschriften (für dipl. Vertretung und der konsularischen Dienststellen sowie ihre priv. Hausangestellten). Wahl zwischen der Anwendung der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie beschäftigt sind, in dem sie zuletzt versichert waren oder dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Dieses Wahlrecht kann nur einmal ausgeübt werden | VS |
| E104 | Bescheinigung über die Zusammenrechnung der Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten KANN NUR VOM SV-TRÄGER ANGEFORDERT WERDEN! Hier werden Versicherungs-, Beschäftigungs- od. Wohnzeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst. Falls ein DN eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land antritt und dort die Bedingungszeiten für den Leistungsanspruch bei Krankheit, Mutterschaft und Sterbegeld noch nicht erfüllt, kann er sich mit diesem Formular Zeiten aus seinem Heimatstaat anrechnen lassen | GS |
| E106 | Bescheinigung des Anspruchs der in einem anderen Staat als dem zuständigen Staat wohnenden Vers. auf SL bei Krankheit und Mutterschaft Füllt der zuständige KV-Träger aus. Der Erwerbstätige und seine Familienangehörigen, die mit ihm in dem nicht-zuständigen EU-Land wohnen, können damit alle SL der Kranken- und Mutterschaftsversicherung an ihrem neuen Wohnort auf Rechnung ihrer alten Versicherung erhalten. | GS |
| E107 | Antrag auf Bescheinigung des Anspruchs auf SL KV-Träger benötigt bei Antrag auf Leistungen von Krankheit oder Mutterschaft, dieses Formular um notwendige Dokumente anzufordern | GS |
| E108 | Bescheinigung zu Eintragung der Familienangehörigen des DN/Selbstständigen und für die Führung der Verzeichnisse Zuständige KV-Träger teilt dem Träger am Wohnort des AN mit, dass der Anspruch auf Leistungen bei Krankheit od. Mutterschaft ruht, bzw. wegfällt. Das bedeutet gleichzeitig, dass die vorher ausgestellte Bescheinigung der zuständigen Versicherung nicht mehr gültig ist. | GS |
| E109 | Bescheinigung zur Eintragung der Familienangehörigen des DN/ Selbstständigen und für die Führung der Verzeichnisse Familienangehörigen des DN/ Selbstständigen nicht im gleichen Land wohnen wie dieser, wird dieses Formular ausgefüllt. Damit erhalten die Angehörigen an ihrem anderen Wohnort die nach den dortigen Rechtsvorschriften vorgesehenen Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft auf Rechnung der zuständigen Krankenkasse. | GS |
| E111 | Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bei Aufenthalt und Reisen in einem Mitgliedsstaat Aufgehoben am 31.12.2005: Ersatz europ. Krankenversicherungskarte (EKVK) | GS |
| E112 | Bescheinigung über die Weitergewährung der Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsleistungen Wird vom KV-Träger ausgefüllt; wird vom Versicherten und seinen Familienangehörigen benötigt, wenn sie Leistungen bei Krankheit oder Mutterschaft beziehen und den Wohnort wechseln oder eine Erlaubnis für einen Pflegeaufenthalt in einem anderen Staat haben möchten. Die Leistungen werden allerdings nach den Rechtsvorschriften des KV-Trägers am neuen Wohnort erbracht. Die Dauer der Leistungsgewährung richtet sich jedoch nach den Rechtsvorschriften des ursprünglichen Wohnortes. | GS |
| E115 | Antrag auf GL wg. AU für arbeitsunfähige DN und Arbeitslose ausgefüllt, die sich im Gebiet eines anderen EU-Staates als ihrem zuständigen Staat befinden. Der Träger am jetzigen Wohnort schickt das ausgefüllte Formular an den zust.Träger. | GS |
| E116 | Ärztl. Bericht über AU wg. Krankheit/Mutterschaft, AU oder BK Wird vom Vertrauensarzt des KV-Trägers ausgestellt, der auch das Formular E115 ausfüllt. Beide zusammen werden dann an den zuständigen Träger in dem ursprünglichen Versicherungsland des Betroffenen gesendet. | GS |
| E117 | Mitteilung über Nichtanerkennung/Beendigung der AU Der zuständige Träger im Ursprungsland des Betroffenen füllt dieses Formular aus, wenn der Antrag auf GL wegen AU (E115) abgelehnt wird. Es wird an den zuständigen Träger im jetzigen Wohnland des Betroffenen und an den Betroffenen selber gesendet. Wenn der zuständige Träger im jetzigen Wohnland dieses Formular ausfüllt, dann wird ein Exemplar an den zuständigen Träger im Ursprungsland und eines an den Betroffenen selber gesendet. Gegen diesen Bescheid können Rechtsmittel eingelegt werden. | GS |
| E118 | Mitteilung über Nichtanerkennung/Beendigung der Arbeitsunfähigkeit Der zuständige Träger im Ursprungsland des Betroffenen füllt dieses Formular aus, wenn der Antrag auf Geldleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (E115) abgelehnt wird. Es wird an den zuständigen Träger im jetzigen Wohnland des Betroffenen und an den Betroffenen selber gesendet. Wenn der zuständige Träger im jetzigen Wohnland dieses Formular ausfüllt, dann wird ein Exemplar an den zuständigen Träger im Ursprungsland und eines an den Betroffenen selber gesendet. Gegen diesen Bescheid kann Rechtsmittel eingelegt werden | GS |
| E119 | Bescheinigung über den Anspruch der Arbeitslosen und ihrer Familienangehörigen auf Geldleistungen der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung Wenn Arbeitslose und Familienangeh. zusammen nicht in dem Land wohnen, das diese Leistungen erbringt, können sie damit GL von KV erhalten. Es gelten die Rechtsvorschriften des jetzigen Wohnlandes. Außerdem benötigen Arbeitslose, die zur Arbeitssuche mit Genehmigung ihres zuständigen Vers.-Trägers in ein anderes EU-Land ziehen dieses Formular. Zusätzlich zu diesem Dokument wird das Formular E 303/3 benötigt. In seiner aktuellen Version gilt das Formular E119 nur noch für GL. Für SL wird die europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt. |
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| E120 | Bescheinigung über den Anspruch des Rentenantragsstellers und seiner Familienangehörigen auf Sachleistungen DN/Selbstständige, deren Rentenantrag zurzeit bei der zuständigen Behörde bearbeitet wird und die keinen Leistungsanspruch haben, benötigen dieses Formular. Damit können die Rentenantragssteller und ihre Familienangehörigen Sachleistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung des aktuellen Wohnlandes erhalten. |
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| E121 formlos zu beantragen | Bescheinigung über die Eintragung der Rentenberechtigten oder ihrer Familienangehörigen und die Führung der Verzeichnisse Wenn Rentner und ihre Familienangehörige in ein anderes EU-Land umziehen nach dessen Rechtsvorschriften sie keine Rente beziehen, haben sie Anspruch auf Leistungen ihrer urspr. KV. Dafür müssen Rentner u. Familienangeh. nicht unbedingt zusammenwohnen, aber bei der gleichen KV versichert sein. Nach Antrag des Rentners füllt die zuständige KV und die entsprechenden PV das Formular aus und der Rentner erhält es in doppelter Ausführung. Der Rentner legt dem Träger in dem neuen Wohnort die Formulare vor. Dieser teilt der zuständigen KV dann mit, ob er den Rentner und seine Familiengehörigen einträgt oder warum er es nicht macht. |
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| E123 | Bescheinigung über den Anspruch auf Sachleistungen der Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Ist für Personen, die in einem anderen EU-Land leben als sie versichert sind. Der zuständige UV-Träger füllt es aus und bescheinigt damit, dass die betreffende Person SL bei AU/BK auf seine RE beziehen kann. |
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| E124 | Antrag auf Sterbegeld Mit diesem Formular kann Antrag auf Sterbegeld gestellt werden, wenn die antragsstellende Person nicht im zuständigen EU-Staat wohnt. Dieses Formular kann entweder beim zuständigen Vers.-Träger im Ursprungsland oder beim Träger des Wohnortes eingereicht werden. |
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| E125 | Einzelfallausstellung der tatsächlichen Aufwendungen Der Träger des Aufenthalts- oder Wohnortes füllt dieses Formular als Nachweis über die tatsächl. erbrachten Leistungen aus. Es wird dann den Formularen E106, E112, E120, E123 und der europäischen Krankenversicherungskarte beigefügt |
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| E126 | Erstattungssätze für Sachleistungen zuständige KV-Träger füllt Formular aus, wenn der bei ihm Versicherte nach Rückkehr aus einem anderen EU-Mitgliedsland Pflegekosten-RE vorlegt. Er verlangt damit beim Träger im Aufenthaltsort des Vers. den Betrag zurück, den dieser gezahlt hätte, wenn der Versicherte sich direkt an ihn gewendet hätte. Wenn der Träger im Aufenthaltsort den Betrag mitgeteilt hat, zahlt der zuständige KV-Träger dem Versicherten diesen zurück. |
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| E127 | Einzelaufstellung der Monatspauschalbeiträge Wenn Leistungen aufgrund der Formulare E109 und E121 als Pauschalbetrag zurückerstattet werden, füllt der Träger des Wohnortes dieses Formular aus. Es wird dann über die Verbindungsstelle des zust. Staates an den zust. Träger weitergeleitet. |
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| E200-Reihe für die Berechnung und Zahlungen von Renten | ||
| E201 | ||
| E202 | ||
| E203 | ||
| E204 | ||
| E205 | ||
| E206 | ||
| E207 | ||
| E210 | ||
| E211 | ||
| E213 | ||
| E215 | ||
| E300-Reihe für Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit | ||
| E301 | ||
| E302 | ||
| E303 | ||
| E400-Reihe für Leistungsansprüche auf Familienzulagen | ||
| E401 | ||
| E402 | ||
| E403 | ||
| E404 | ||
| E405 | ||
| E406 | ||
| E407 | ||
| E411 | ||
| E413 | ||
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