faq_selbstbehalt_und_verguetung
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| Kurzinfo KoA / Selbstbehalt / REGO | |
|---|---|
| Versorgungspauschale im Krankenhaus | Bis zum 28. Tag muss diese vom Versicherten selbst bezahlt werden. |
| Transportkosten | Selbstbehalt = 20% Auch bei MGZ, keine Kostenhalbierung! |
| REGO | 37 Rezeptgebühren notwendig |
| Unterjährige Beendigung REGO | Weiteres EK wurde gemeldet |
| Behinderung: KoA | KISS: „50% BEH“ vermerkt ist und die Daten „von – bis“ korrekt und aufrecht sind |
| Bergungskosten & Flugrettung | Grundsätzlich keine Kostenübernahme bei Sport- und Touristikunfällen Evtl. möglich – Entscheidung durch AdL |
| Kostenanteilsdeckel | 5% des Jahreseinkommens Begrenzt werden dem Vers. für sich und seine Angehörigen die im jeweiligem KJ angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärtzl. Hilfe u. ärztl. Hilfe gleichgestellte Leistungen für Aufbrauchartikel, Behandlungen in den KH-Ambulanzen und für Zahnbehandlung/Zahnersatz (Ausnahme Zuzahlung Kieferregulierungen, Metallgerüsten und Rep. An diesen) Deckelungsbeitrag: KISS (Auswahl 3, weitere Daten) |
| Mindest KoA | Ab dem 15. LJ zu entrichten |
| Toleranzfrist ; GSVG + BSVG | Tritt dann in Kraft, wenn keine andere Versicherung vorliegt und nur für Notfälle (keine VU oder allg. ärztl. Hilfe) |
| Schutzfrist ÖGK | Vorrangig; 6 Wochen „Wartefrist“ für Mitvers. Bei SVS |
| RE-Einreichung | Rückwirkend bis 3,5 Jahre möglich |
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