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Bewilligungen Heilbehelfe, Hilfsmittel, Heilmittel

Heilmittel: Arzneien und sonstige Mittel zur Linderung von Krankheiten

Heilbehelfe: Brillen, Bandagen, Gummistrümpfe, orth. Schuheinlagen, Bruchbänder, Bauchmieder, Halskrawatten

Hilfsmittel: Rollstuhl, Krücken, Körperersatzstücke, Krankenbetten

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztl. Verordnung
  • Kostenvoranschlag des Vertragspartners zur Bewilligung
  • Bzw. bewilligungsfreie Verrechnung durch VP
  • Heilmittel (Medikamente) sind im Sinne des Erstattungskodex bewilligungsfrei oder nicht.; Ampelsystem: Grün = bewilligungsfrei; gelb = Dokumentation durch Arzt fei; Gelb II/rot: bewilligungspflichtig; es wird durch den Vertragsarzt/Arzt mit Rezeptrecht elektr. die Bewilligung eingeholt.

Mindestgebrauchsdauer: Heilbehelfe & Hilfsmittel (Richtwerte)

Krankenfahrstühle 8 Jahre
Ober- und Unterschenkelprothesen aus Leder 4 Jahre
Ober und Unterarmprothesen 5 Jahre
Hörapparate 5 Jahre
Stützapparate der oberen und unteren Extremitäten 5 Jahre
Stützapparate des Rumpfes 4 Jahre
Sehbehelfe Brillen: 3 Jahre
Kontaktlinsen: 2 Jahre Kontaktlinsen: 2 Jahre
Orthopädische Schuhe 1. Bei erstmaliger Anschaffung, wenn 2 Paar Schuhe abwechselnd getragen werden; zusammen: 2 Jahre
2. In weiterer Folge: 1 Jahr
3. Für Kinder bis 14 Jahren: ½ Jahr
Zurichtungen an Konfektionsschuhe ½ Jahr
Für Kinder bis 14 Jahren: ¼ Jahr
Perücken 1 Jahr
Sensoren für die Messung des Blutzuckers 2 Wochen

Heilmittelbewilligung

ABS Programm ersichtl.; Arzt kann dies über E-Card System/ABS oder via Fax: 0810-102 552-40 Oder DW 50 (Landwirte); Telefonische Anfragen zu ABS Bewilligungen, die nicht geklärt werden können: DW 3292

Weitere bewilligungspflichtige Leistungen

  • Physiotherapie
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Sacral / Osteopathie
  • MRI; CT
  • Verordnung durch Arzt an SVS  Bewilligung durch Arzt der Landesstelle
  • VO per Post, mittels Fax, E-Mail, Homepage unter SVS GO; VO kommt auf demselben Wege retour; via E-Mail nur mittels vorliegender Einverständniserklärung
  • SVS Vertragspartner wird in Anspruch genommen: Verrechnung erfolgt direkt; KoA 20% bzw. 10%.
  • Kein SVS Vertragspartner; Muss eine anerkannte sozialversicherungsrechtliche Behandlungsstelle sein:
    • Frei praktizierende Ärzte
    • Physiotherapeuten
    • Kuranstalten
    • Ambulatorien
    • Heilmasseure mit Berechtigung nach Med. Masseur/Heilmasseurgesetz
bewilligungen_allgeimeine_infos.1657182720.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/07/07 10:32 von trobiwiki

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