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beitragsgrundlagen_und_beitragsberechnung

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Beitragsberechnung

Beitragsgrundlage x Beitragssatz = Beitrag

Arten der Beitragsgrunlagenermittlung

  1. Pauschalsystem: Zugrundelegung des Einheitswertbescheides aller bewirtschafteten Flächen und Pachtflächen sowie der EK aus land/forstwirtschaftlichen Nebentätigkeit

große Option: Berechnung anhand EStB \\ Bei Führung des Betriebes durch eine Gesellschaft (OG, KG) ist dieses Modell verpflichtend

Pauschalsystem

Bildung der BGRL (=Versicherungswert) auf Basis des EHW
Versicherungswert ist ein Hundertsatz des EWH und stellt die mtl. BGRGL begrenzt durch Mindest-BGRL und Höchst-BGRL dar.

Mindestbeitragsgrundlage Pauschalsystem
Unfallversicherung € 896,56
Kranken- und Pensionsversicherung € 485,85

Verpachtung

große Option

Basis = BGRL auf Basis des EStB; werden die EK aus Land- und Forstwirtschaft herangezogen.
Hinzugerechnet werden die im betreffenden Kalenderjahr vorgeschriebenen Beiträge zur KV und PV und um einen evtl.
Veräußerungsgewinn (sofern ein esamter Betriebszweig verkauft wird) vermindert.

vorläufige BGRL

  • bis zum Vorliegen des EStB (frühestens Mitte des auf das Beitragsjahr folgenden KJ) wird eine vorl. BGRL gebildet.
    Als vorl. BGRL gilt
    * bis zum erstmaligen Vorliegen eines rechtskräftigen EStB die BGRL auf Basis des EHW, mindestens jedoch die jeweilige jährlich anzupassende Mindest-BGRL

    * bei Vorliegen eines rechtskräftigen EStB für ein vorangegangenes KJ die aus diesen EK ermittelte „alte“ BGRL.
    • bei Vorliegen einer Mitteilung der der Abgabebehörde, dass kein EStB ergangen ist, (da kein steuerpflichtiges EK vorliegt) die Mindest-BGRL im Falle der Beitragsgrundlagenoption.



      === endgültige BGRL ===

Erfolgt bei vorliegenden EStB (ausgewiesenen EK).
Hinzurechnung der im betreffenden KJ vorgeschriebenen Beiträge zu PV und KV.
ggf. abzügl. allfälliger Veräußerungsgewinne, sofern der gesamte etriebszweig verkauft wurde.

Nach erstmaliger Feststellung der endgültigen BGRL gilt diese für Folgejahre vorläufig bis zur Übermittlung des jeweiligen Einkommenssteuerbescheides und der endgültigen Berechnung.

Zum Pensionsstichtag gilt jedenfalls die vorläufige als endgültige BGRL (Versteinerung - keine Nachbemessung).
Dies gilt für alle am Beitragskonto aktuell versicherten Personen, nicht nur für Pensionswerber.
Bei einer weiteren Pflichtversicherung nach dem Pensionsstichtag erfolgt die Beitragsberechnung in gewohnter Weise.

Besonderheit bei Gesellschaftern

Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind beitragstechnisch wie alle anderen BSVG versicherten zu beurteilen. (3272051091)

Gesellschafter einer OG bzw. Komplementäre einer KG werden anhand des verpflichtend zu erstellenden EStB bemessen.

Jährliche Beitragsgrundlage
Alle land/forstwirtschaftlichen Einkünfte aus dem EStB
+
im Beitragsjahr im Durschnitt der Monate der Erwerbstätigkeit
vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen KV und PV
-
Veräußerungsgwinne (nach den Vorschriften des EStG 1988)
=
Jährliche Beitragsgrundlage

Mindestbeteitragsgrundlage für Beitragsgrundlagenoption

Für die Vorschreibung der SV-Beiträge wird bei fehlenden steuerlichen EK von einer mtl. Mindest-BGRL ausgegangen:

Krankenversicherung € 485,85
Pensionsversicherung € 896,56
Unfallversicherung € 1.684,74

Höchstbeitragsgrundlage für Beitragsgrundlagenoption

€ 6.615 für KV, PV, UV (gleicher Wert wie im Pauschalsystem)

beitragsgrundlagen_und_beitragsberechnung.1649065284.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/04/04 11:41 von trobiwiki

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