Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ausnahme_aus_der_pflichtversicherung_ag_460_geringfuegiges_einkommen

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


AG 46

Voraussetzungen

  • Pflichtvers. nach GSVG (inkl. GesbR-Gesellschafter), 2/2 FSVG (inkl. Gesellschafter einer Ärzte-OG oder -GmbH)
  • Jahresumsatz: € 35.000,00 brutto
  • Nicht mehr als 12 Kalendermonate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren
  • nur Zeiten der Pflichtversicherung (inkl. Opting In) aber ohne WV in KV da freiwillige Versicherung!

Nach Vollendung des 57. LJ

  • Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf in den letzten 5 Jahren nicht überschritten werden
  • Antrag muss von STB gestellt werden (oder durch Vers. mit Begründung)


Vollendetes 60. LJ

  • Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf jährlich nicht überschritten werden

Beginn

  • Frühestens mit dem 1. Jänner des KJ, in dem der Antrag einlangt, wenn kein Leistungsanspruch in KV/PV. Sonst Ausnahme erst mit Monatsersten nach Einlangen des Antrages.
  • AG 46 bei Neubeginn: binnen 1 Mon. nach der 1. Fälligkeit noch möglich (auch Jahresübergreifend)

Ende

  • Schriftliche Meldung des Versicherten notwendig
  • Mit Tag der Meldung
    Beispiel Unterjähriges Ende:
    Beginn Pflichtvers. 01.01.; Widerruf AG 46 01.10.; EStB unter VG, werden von Okt. Bis Dez. die Mindest-Beiträge vorgeschrieben.

Definition Umsatz

Der Umsatz, auch Erlös genannt, ist die Summe aller Einnahmen, die durch Forderung oder Rechnungsstellung an andere, für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gestellt werden.

ausnahme_aus_der_pflichtversicherung_ag_460_geringfuegiges_einkommen.1659422277.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/08/02 08:37 von trobiwiki

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki